Hallo,
Frau Müller ist am 16.10.2011 in Ihre Wohnung eingezogen.
In der Nebenkostenabrechnung, die Ihr am 31.12.2012 zuging wurden die Heiz und Warmwasserkosten wie folgt abgerechnet:
50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten
Die Grundkosten wurden über die Wohnfläche aufgeteilt, die Verbrauchskosten anteilsmäßig für die Mietdauer im Jahr 2011.
Der Anteil der Verbrauchskosten für die Heizung wurde auf 321 Promille-Anteile und die Verbrauchskosten für Warmwasser über die Mietdauer, 77 Tage festgelegt
Wie kommt der Vermieter auf die Promille-Anteile?
Ist es rechtsmäßig, dass der Vermieter die Verbrauchskosten vom ganzen Jahr einfach anteilsmäßig auf die Mietdauer umlegt.
Leider liegen Frau Müller keine Verbrauchswerte vor.
Des weiteren wurde eine Nutzerwechselgebühr berechnet.