Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Frau Müller ist am 16.10.2011 in Ihre Wohnung eingezogen.
In der Nebenkostenabrechnung, die Ihr am 31.12.2012 zuging wurden die Heiz und Warmwasserkosten wie folgt abgerechnet:

50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten

Die Grundkosten wurden über die Wohnfläche aufgeteilt, die Verbrauchskosten anteilsmäßig für die Mietdauer im Jahr 2011.

Der Anteil der Verbrauchskosten für die Heizung wurde auf 321 Promille-Anteile und die Verbrauchskosten für Warmwasser über die Mietdauer, 77 Tage festgelegt

Wie kommt der Vermieter auf die Promille-Anteile?

Ist es rechtsmäßig, dass der Vermieter die Verbrauchskosten vom ganzen Jahr einfach anteilsmäßig auf die Mietdauer umlegt.

Leider liegen Frau Müller keine Verbrauchswerte vor.

Des weiteren wurde eine Nutzerwechselgebühr berechnet.

Hallo,

der Anteil wurde nach Gradtagen, im Objekt sind wahrscheinlich noch Verdunster verbaut. Diese zeigen in kurzen Abständen nichts an, eine Aufteilung nach Promill ist somit rechtens. Eine Nutzerwechselgebühr ist nicht vom einziehenden Mieter zu bezahlen, diese Kosten muß nach der neuesten Rechtssprechnung der Eigentümer tragen.

MfG.

die Promillanteile ergeben sich aus Gradtagszahlen, es liegen wahrscheubklich keine Verbrauchswerte vor, dann ist wird das üblicherweise so angewandt. Nutzerwechselgebühr sind KOsten des Abrechnungsdienstleisters