Nebenkostenabrechnung

Habe hier die Kostenaufstellung unseres 6 Familienhaus gemacht!

Allg. Strom (pro Bewohner)
Grundstückspflege/Instandhaltung (pro qm)
Kontoführung (pro qm)
Heizung (pro qm)
Niederschlagswassergebühr (pro qm)
Müllabfuhr (pro Kopf)
Wasser / Abwasser nach verbrauch
Niederschlagwasser (pro qm)
Wohngebäudeversicherung (pro qm)
Haus & Grundbesitzerhaftpflicht (pro qm)
Kaminpfeger( pro Einheit mit Kamin)

Sind diese Infos korrekt?

Vielen Dank

Hallo leugim75,

fast alles richtig, nur die Kontoführung ist eine eigene Verwaltungsmaßnahme und gehört nicht in diese Abrechnung.
Alles klar?

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo leugim,

Allg. Strom (pro Bewohner) kann man machen, es geht auch pro WE (Wohneinheit)

Grundstückspflege/Instandhaltung (pro qm) qm Wohnfläche oder pro WE

Kontoführung (pro qm)qm Wohnfläche oder pro WE - finde ich logischer

Heizung (pro qm) das geht nicht! Ich gehe von einer Zentralheizung aus… Heizkosten müssen zu mindestens 50% verbrauchsabhängig abgerechnet werden. (besser 70%) Bitte nach der gültigen Heizkostenverordnung abrechnen!!! Das ist dann etwas komplizierter, muss aber sein!!! Ebenso Warmwasser…hier zu finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…

Bei einer Gasetagenheizung pro Wohnung zahlt ohnehin jeder Mieter selbst an den Gasversorger.

Niederschlagswassergebühr (pro qm) qm Wohnfläche

Müllabfuhr (pro Kopf) ok

Wasser / Abwasser nach verbrauch ok

Niederschlagwasser (pro qm) qm Wohnfläche

Wohngebäudeversicherung (pro qm) qm Wohnfläche

Haus & Grundbesitzerhaftpflicht (pro qm) qm Wohnfläche

Kaminpfeger( pro Einheit mit Kamin)
Heizungswartung und Schornsteinfeger gehört zu Heizkosten, die entsprechend umgelegt werden (30%Grundfläche, 70% Verbrauch)

Es fehlen Straßenreinigung und Grundsteuer

Ich empfehle beim 6-Familienhaus einschlägige Literatur oder ein paar mal professionelle Unterstützung!!!

Gruß

Mary

Hallo Leugim,

es kommt im wesentlichen auf die Mietverträge an.
Dort ist/sollte vereinbart sein, wie welche Betriebskosten abgerechnet werden. Sollte dies fehlen, ist folgendes zu beachten:
-Heizungskosten nach qm wenn Zähler fehlen. Jedoch sind laut Gesetzgeber die Heizkosten zu mindestens 50 nach Verbrauch und 50% Grundkosten (Strom, Wartung) abzurechnen.

Nun zu Ihrer Auflistung:
Die Kontoführung darf nicht umgelegt werden!

Was ist mit Kabelfernsehgebühren oder Treppenhausreinigung? Reinigung der Fenster im Hausflur? Hauswartkosten? Wartung der Fenster?

Beste Grüße
Kocki

Hallo
Korrekt ist welcher Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist und wenn keiner vereinbart ist,dann gehen lt. Gesetz alle allgemeinen Betriebskosten über die Wohnfläche.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team