Ich muß neuerdings für meinen Vater die Nebenkostenabrechnungen für unsere zwei Mietwohnungen machen.
Jetzt stehe ich grade bischen auf dem Schlauch. In der Stromrechnung steht
Grundgebühr (Zählergebühr)60€
Arbeitswert 0,x€prokwh
Arbeitswert ist klar. Aber die Grundgebühr(Zählergebühr)??
Bislang hat er es immer so gemacht das er beiden Mietern die Grundgebühr (Zählergebühr)berechnet hat.
Also für beide Mieter folgende Rechnung:
Grundgebühr (Zählergebühr)50€
kwh x€
Ergebnis x€
Wir haben drei Zähler. Einen Hauptzähler und für jeden Mieter einen zwischenzähler.
Die Zwischenzähler gehören uns, sind also nicht gemietet.
Ist es denn überhaupt Gerechtfertigt für jeden Mieter die Grundgebühr (Zählergebühr) zu berechnen oder muß die Grundgebühr (Zählergebühr)die in der EWE rechnung steht durch drei geteilt werden?
Die Zwischenzähler gehören uns, sind also nicht vom AQnbieter gemietet.
gruß
jojo