Nebenkostenabrechnung

Ich muß neuerdings für meinen Vater die Nebenkostenabrechnungen für unsere zwei Mietwohnungen machen.

Jetzt stehe ich grade bischen auf dem Schlauch. In der Stromrechnung steht

Grundgebühr (Zählergebühr)60€
Arbeitswert 0,x€prokwh

Arbeitswert ist klar. Aber die Grundgebühr(Zählergebühr)??

Bislang hat er es immer so gemacht das er beiden Mietern die Grundgebühr (Zählergebühr)berechnet hat.
Also für beide Mieter folgende Rechnung:

Grundgebühr (Zählergebühr)50€
kwh x€
Ergebnis x€

Wir haben drei Zähler. Einen Hauptzähler und für jeden Mieter einen zwischenzähler.
Die Zwischenzähler gehören uns, sind also nicht gemietet.

Ist es denn überhaupt Gerechtfertigt für jeden Mieter die Grundgebühr (Zählergebühr) zu berechnen oder muß die Grundgebühr (Zählergebühr)die in der EWE rechnung steht durch drei geteilt werden?
Die Zwischenzähler gehören uns, sind also nicht vom AQnbieter gemietet.

gruß

jojo

Hallo jojorose,

es können nur Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, die nachweisbar in Rechnung gestellt wurden!
Diese Rechnungen sind bei Nachfrage dem Mieter zu Einsichtnahme oder mittels z.B. Handyfoto zur Verfügung zu stellen.

Wird vom Energieversorger EINE jährliche Grundgebühr erhoben + Verbrauchskosten, dann können auch nur diese berechneten Energiekosten umgelegt werden.

Es bietet sich für die Zukunft an, vom Energieversorger eigenständige Zähler einrichten zu lassen pro Mieter, die diese dann selbst mit dem Energieversorger abrechnen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo jojorose,

wenn mehrere Teilnehmer über einen Zwischenzähler an dem Hauptzähler hängen,für den ja eine Grundgebühr vom
Stromversorger berechnet wird, dann muss diese Grundgebühr anteilmäßig verrechnet werden.
Für Ihre eigenen Zwischenzähler entstehen keine Grundgebühren.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Die Zählergebühr muss geteilt werden.

Gruß

Mary