Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage bzgl. Nebenkostenabrechnungen von Mietwohnungen.
Der Vermieter schreibt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung. In dieser Abrechnung werden die Punkte wie Wassergebühren, TV –Anschluss, Versicherungen usw. aufgeführt. Das ist alles so weit in Ordnung und nachvollziehbar.
In der Besagten Abrechnung wird aber auch ein Punkt „Hausgeld IHR Wohnung“ aufgeführt der beinahe 50% der Nebenkosten ausmacht.
Laut Wiki definiert sich das Hausgeld wie folgt:
„Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben.“
Darf der Vermieter dies dem Mieter in Rechnung stellen?
Kann der Vermieter sämtliche für ihn entstehenden Kosten auf den Mieter umlegen, so dass der Vermieter 100% der Miete und der Nebenkosten für sich verbuchen kann?
Grüße SoTT