Hallo Allerseits!
Ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung.
Hab mir ein Wohnung angemietet, Grundmiete 357,20 und die Nebenkosten beträgt 132,80 => Gesamt 490,00€
Dies ist jetzt mein 1.Monat musste mit großer Überraschung feststellen das bei der Nebenkosten kein Heizung, Warmwasser und Frischwasser enthalten sein soll somit habe ich noch ein monatliche mehr Belastung von ca.100€.
Laut Mietvertag soll auch kein Heizung & Warmwasser in der Miete enthalten sein, aber jetzt Frage ich mich wieso bezahle ich Frischwasser bzw. Kaltwasser sind die nicht in der Nebenkosten enthalten, wofür bezahle ich überhaupt die 132,80€ Nebenkosten wenn da nicht mal Kaltwasser drin ist?
In der Mietvertag unter §3 Miete und Nebenleistungen punkt 2a. die Kosten der Wasserversorgung ist das hier kein Kaltwasser das was ich hier bezahle.
Könnte Ihr mir dabei Rat oder guten Tip geben, würde mich sehr freuen.
Danke!!
Ja schon ist ja auch schön und Sauber alles hier aufgelistet,
aber was ist mit dem Wasserkosten an sich ist das kein
Frischwasser unter punkt 2a???
Ich weiß nicht, was in Deinem Mietvertrag drinsteht. Wenn Du ihn nicht zitierst, wird das ohne Hellsehen auch schwer werden.
Üblicherweise sind in den Nebenkosten Wasser und Heizung enthalten, nicht aber Strom. Wasser und Heizung kann man als Mieter auch schlecht separat beziehen. Allerdings weiß ich nicht wie sich die Nebenkosten lt. DEINEM Mietvertag ermitteln.
Ok folgendes ist enthalten:
2a)die Kosten der Wasserversorgung
b)die Kosten der Entwässerung
c)Aufzug
d)Betrieb der Gemeinschaftsantenne
e)öffentliche Lasten des Grundstücks
f)die Kosten der Straßenreinigung
g)die Kosten der Gebäudereinigung
h)Gartenpflege
i)Beleuchtung/Strom
j)Schornsteinreinigung
k)Sach und Haftpflichtvers.
l)Hauwart
m)Brandschutz
n)die Kosten der Wäschpflege
o)Blizschutzeinrichtung
p)Lüftungsanlage
q)Entwässerungsleitung
r)Gasleitung
s)Müll
Unter anderem steht dort:
Der Mieter verpflichtet sich, mit diesem Unternehmen XY einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen und Wärme von diesem Unternehmen zu beziehen.
Die Versorgung der Mietsache mit Wärme für Raumheizung und Gebrauchswasserwärmung erfolgt nicht durch die Vermieterin, sondern durch das Unternehmen XY
Die Versorgung der Mietsache mit Wärme für Raumheizung und
Gebrauchswasserwärmung erfolgt nicht durch die Vermieterin,
sondern durch das Unternehmen XY
Bei mir ist das auch so: WARMwasser und Heizung muß ich extra zahlen. Wasser / Abwasser wird über den Vermieter abgerechnet. Das geht auch gar nicht anders. Strom habe ich übrigens auch extra. Macht bei meinen 50 m² 60 Euro Pauschale im Monat für Gas und Strom.
Ja das ist eigentlich klar!
Hier meine Rechung von der Stadtwerke:
…
Energieart
Strom Wirkarbeit 31€ ist klar!
Wasser 20€ ist nich klar! Warum bezahle ich hier doppelt?
Fernwärme 60€ ist Klar!
Warmwasser 14€ ist Klar!
Gesamt 125€
…
…
Sorry, hab mich schlecht ausgedrückt.
Hab schon die Stadtwerke und die Vermieterien darüber informiert, aber die sagten mir das es so richtig sei.
Die Aussage von Stadtwerke:
Soll angeblich das Wasser gesondert zu den Wohnung kommen also muß der Mieter die Kosten dafür tragen.
Die Aussage von Vermieterin:
Da jede Wohnung ein gesonderte Wasserzähler besitzt muß dies sperat abgerechnet werden und die Kosten muß von Mieter getragen werden.
hast du dir vonder vermieterin schon mal die abrechnungsbelege zeigen lassen? du hast das recht darauf, diese bei ihr einzusehen oder gegen eine gebühr in kopieform zu erhalten.
sollten deiner mieterin vonden stadtwerken was in rechnung gestellt bekommen, dannkann sie es logischerweise auch umlegen.
also einfach nach den belegen fragen.
dann lässt es sich sicherlich leicher klären.
markus
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Hab so eben mit dem Vormieter darüber gesprochen er würde auch das sog.Frischwassergeld an die Stadtwerke zahlen,tja da habe ich wohl pech gehabt dann muß ich wohl auch zahlen, ich denken schon das alles sein Richtigkeiten haben wird.
Gruß und Danke an alle die mir dabei helfen wollten!
Hi, also wenn du mich fragst: Wasserversorgung (2a) enthält ja wohl das Frischwasser (kalt, wie es aus der Leitung kommt), also ist es unter 2a enthalten. Bei warmem Wasser zahlt man vor allem für die Energie, mit der es erwärmt wurde. Die ist, wenn der Vermieter es nicht direkt warm liefert, sondern du es über einen Boiler in der Wohnung elektrisch oder mit Gas selbst erwärmst, deine Angelegenheit. Du hast dann das WARME Wasser in der Strom- oder Gasrechnung.
Wenn also dein Vermieter das Wasser (kalt) bei den Stadtwerken bezahlt, kann er sich das Geld von dir wiederholen. Ob dann die Nebenkosten ausreichen oder du später (in der Jahresabrechnung aber erst!) was nachzahlen mußt: du mußt. Jedoch darf die Nachzahlung zum vorausgezahlten Betrag nur in gewissem Maße stehen, also nicht nochmal 50% oder so davon betragen. Das wäre zuviel, und dem Vermieter kann dann unterstellt werden, daß er dich bezüglich der Höhe der Nebenkosten arglistig getäuscht hat.
Mein Tip: Werde Mitglied im Mieterverein
Gruß Thomas
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