Wie lange darf ich rückwirkend meine Nebenkostenabrechnung anfechten?
Vielen Dank, wenn das jemand weiss.
Herzliche Grüße
Doris Mayer
Wie lange darf ich rückwirkend meine Nebenkostenabrechnung anfechten?
Vielen Dank, wenn das jemand weiss.
Herzliche Grüße
Doris Mayer
Wenn Sie schon bezahlt haben, haben Sie eigentlich anerkannt! Den Fehler machen viele: nur das bezahlen, was man meint, was richtig ist und das was man meint, was falsch ist, schreiben: mit Botrn oder Einschreiben Rückschein und auffordern, richtig zu stellen. Es geht aber auch später: also auch schreiben und auffordern, richtig zu stellen und sagen, sonst würde wegen ungerechtmässiger Bereicherung Klage erhoben! Also 3 Jahre später geht noch deswegen.
Hallo Frau Mayer,
kurze Frage, kurze Antwort:
Der Mieter muss dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Eingang der Abrechnung mitteilen.
Nachzulesen im BGB § 556 (3).
Viel Erfolg und freundliche Grüsse
Jens Scütt
Vielen Dank!
Kurz und präzise und hilft mir sehr.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Doris Mayer