Hallo Liebe Carolina79,
Zu erst einmal darf der Eigentümer die Kosten, wie von dir beschrieben, nicht zusammenrechnen und durch die 2 Häuser teilen.
Die Jährlichen Abfall-gebühren (Müllkosten) können nur durch die Anzahl der Angemeldeten Personen/Haushalt abgerechnet werden.
Diese Kosten können, bzw. müssen wie folgt abgerechnet werden:
Z.B. Haus 43 hat 5 Personen angemeldet im Jahr 2012 und Haus 45 hat 9 Personen im Jahr 2012 angemeldet gehabt. Für das Haus 43 können die Kosten nur auf die 3 Personen verteilt umgelegt werden (1200 €/5 = 240 €/Person).
Für das Haus 45 würde das genauso laufen (1800 €/9 = 200).
In deinem Fall kann man die Kosten, (der beiden Gebäude) nicht zusammenlegen und durch 2 Teilen.
Du siehst, dass durch das Beispiel die Kosten für das Haus 43 je Person Höher liegen, wie im Haus 45. Es muss eine Abrechnung erfolgen, wo genau abzulesen ist, welche Kosten für welche Häuser anfallen und dann entsprechend eine Jahresendabrechnung erfolgen.
Falls es Probleme mit dem Vermieter geben sollte, rate ich allen Mietern sich beim Mieterbund kundig zu machen.