Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Habe den folgenden Fall:

Hausbesitzer besitzt zwei Immobilien nebeneinander (Nr. 43 und Nr. 45). Die Müllkosten für Nr. 43 beträgt 1.200 Euro und für Nr. 45 1.800 Euro. Vermieter legt diese bei der Nebenkostenabrechnung zusammen, also 3.000 Euro, teilt diese dann durch zwei und berechnet pro Haus 1.500 Euro an die Mieter. Darf er das?

Vielen Dank für alle Antworten im voraus :smile:

Gruß,

Carolina79

Hallo Liebe Carolina79,
Zu erst einmal darf der Eigentümer die Kosten, wie von dir beschrieben, nicht zusammenrechnen und durch die 2 Häuser teilen.
Die Jährlichen Abfall-gebühren (Müllkosten) können nur durch die Anzahl der Angemeldeten Personen/Haushalt abgerechnet werden.
Diese Kosten können, bzw. müssen wie folgt abgerechnet werden:
Z.B. Haus 43 hat 5 Personen angemeldet im Jahr 2012 und Haus 45 hat 9 Personen im Jahr 2012 angemeldet gehabt. Für das Haus 43 können die Kosten nur auf die 3 Personen verteilt umgelegt werden (1200 €/5 = 240 €/Person).
Für das Haus 45 würde das genauso laufen (1800 €/9 = 200).
In deinem Fall kann man die Kosten, (der beiden Gebäude) nicht zusammenlegen und durch 2 Teilen.
Du siehst, dass durch das Beispiel die Kosten für das Haus 43 je Person Höher liegen, wie im Haus 45. Es muss eine Abrechnung erfolgen, wo genau abzulesen ist, welche Kosten für welche Häuser anfallen und dann entsprechend eine Jahresendabrechnung erfolgen.
Falls es Probleme mit dem Vermieter geben sollte, rate ich allen Mietern sich beim Mieterbund kundig zu machen.

Hallo Carolina 79,

entscheidend ist ob generell für beide Gebäude eine
Geamtnebenkostenabrechnung vereinbart ist, dann gehören auch beide Müllkosten zusammen, oder ob jedes Gebäude eine eigene Nebenkostenabrechnung bekommt,dann werden auch die Müllkosten getrennt berechnet.
Bitte überprüfen Sie diese Sachlage genau.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Carolina79,

natürlich darf der Hausbesitzer die Kosten nicht nach Belieben oder Bequemlichkeit verteilen. Er kann die Kosten nur hausbezogen gemäß Abrechnung der Gemeinde weitergeben.
Wohnt der Vermieter vielleicht in Nr. 45 ?
Widersprechen Sie also der Abrechnung schriftlich (!!!) und verlangen Sie eine neue.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Carolina79,

ganz klares NEIN zu Deiner Frage. Jedes Objekt muss für sich alleine berechnet werden und zwar bei allen anfallenden Kosten!!
Alles Gute, Hase1

Guten Abend!
Müllentsorgung ist eine Personenbezogene Position. Eine Umlage darf demnach auch nur nach Anzhal der Köpfe erfolgen.
Eine Zusammenlegung der Müllkosten von mehreren Objekten ist nicht rechtens.
L.G. Jihet

Hallo Carolina,

die unterschiedlichen Beträge der beiden Immobilien müssen ja Gründe haben (zusätzliche Biotonne, größere Behälter, etc) d.h. den Mietern stehen auch unterschiedlicher Entorgungsleistungen zur Verfügung.
Dann darf es das nicht.
Sind die Müllbehälter der beiden Immobilien für alle gleichermaßen nutzbar - z.B. in einem gemeinsamen Hof), darf er es.

Gruß

Mary

Nein