Hallo zusammen,
wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft. Zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat sich eine Verfahrensfrage ergeben. Ich erkläre unsere Unsicherheit am Beispiel Trinkwasser.
Unser Wasserversorger hat den Wasserzähler August 2013 abgelesen und für die Zeit August 2012 bis August 2013 die Jahresabrechnung über den Verbrauch von 91 m³ Wasser erstellt. Nun sind wir dabei die Nebenkosten für das Wirtschaftsjahr 2013 zu errechnen. Für die Zeit vom Januar 2013 bis Dezember 2013 ergibt das Ableseergebnis unseres Hauptwasserzählers einen Verbrauch von 78 m³ der über Wohnungswasserzähler verteilt werden soll. Wir fragen uns nun, wie wir mit der Rechnung umgehen, die ja leider nicht das Wirtschaftsjahr umfasst und damit auch einen anderen Verbrauch angibt.
Können wir einfach den Rechnungsbetrag nehmen und mit den 78 m³ aufteilen? Da haben wir irgendwie Bauchschmerzen.
Oder müssen wir auf die nächste Jahresabrechnung im August 2014 warten und dann praktisch die Rechnungen aufsplitten? Das wird nicht möglich sein, weil wir ja nicht wissen, wieviel in der Zeit von der Ablesung bis Ende des Jahres verbraucht wird.
Kann mir jemand sagen, wie die Hausverwaltungen das rechtskonform regeln?
Über eine Hilfe und Aufklärung freue ich mich sehr.
Schon jetzt vielen Dank.
Viele Grüße
Jogi