eigentlich wurde schon alles gesagt…
…eine nk abrechnung, die sich auf einen zeitraum bezieht, der zweieinhalb jahre zurückliegt, muss von ihnen nicht mehr beachtet werden, wenn der grund für diesen verspäteten zugang nicht in sachverhalten begründet liegt, die der vermieter nicht zu verantworten hat.
das ende des zu berechnenden zeitraums, in der regel ein zeitjahr, nicht zwingend kalenderjahr, darf nicht länger als 12 monate zurückliegen.
teilzahlung muss der vermieter nicht akzeptieren, in einem gesunden mietverhältnis wird er sich aber gern darauf einlassen. aber wie gesagt, alles makulatur, die nk abrechnung ist verspätet zugegangen…
…für die zukunft wissen sie aber um die reelle höhe der nebenkosten und sollten von sich aus die monatlichen vorauszahlungen an den vermieter anheben, um im kommenden jahr nicht wieder vor dem gleichen, dann wahrscheinlich reellen problem der hohen nachzahlung zu stehen.
gruß