Darf der Vermieter Kosten für eine Legionellenuntersuchung des Wassers an die Mieter über die Nebenkosten weitergeben und abrechnen.
Was gehört alles zu den Nebenkosten?
Hallo!
Zu den Nebenkosten gehört das was im Mietvertrag steht. Was da steht gilt, was da nicht steht kann nicht umgelegt werden.
Aber, es kann im Vertrag auch ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung stehen, dann können A L L E laut Gesetz zulässigen Kosten umgelegt werden.
Hier steht die lange Liste der zulässigen NK drin :http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…
Die Untersuchung auf Legionellen ist umlegbar.
MfG
duck313
Vielen Dank für die schnelle fundierte Antwort!
MfG
Heidelerche
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