Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Angenommen die Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft, z.B. durch Rechenfehler, und man weißt den Vermieter darauf hin jedoch kommt nach mehrmaligem Schriftwechsel immer noch keine korrekte Abrechnung.
Wäre man dann berechtigt die Miete zu kürze??? Und muß der Vermieter auf Verlangen des Mieters eine Kopie von den Rechnung, z.B Strom, Wasser, dem Mieter zusenden???

Hallo,

wenn eine Nachforderung besteht, muss diese bis eine korrekte Abrechnung vorgelegt ist, nicht bezahlt werden. Tritt ein erkennbarer Rechenfehler auf, kann der Mieter den Fehler korrigieren und dem Vermieter mitteilen. Ergibt sich zu Gunsten des Mieters dann ein Guthaben, kann der Mieter dieses mit der Miete verrechnen. Eine Minderung der Miete wegen einer falschen NK-Abrechnung ist jedoch unzulässig.

Gruss Günter

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