Nebenkostenabrechnung

Hallo!

Gibt es eine Frist, bis wann eine Nebenkostenabrechnung beim Eigentümer vorgelegt sein muß?

Wenn es z.B. um die Abrechnung für 2003 geht, bis wann muß die Abrechnung durch einen Hausverwalter vorliegen?

Vielen Dnak im voraus!

Suanne

Hallo!
Siehe hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
„FAQ 1253“
Viele Grüße
Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Frage der Vorlage ist - nicht wie von Armin angenommen - mit der FAQ 1253 zu beantworten. Diese dort genannten Fristen gelten für die Mieter einer Mietwohnung.

Die Frage ist in zwei Richtungen zu beantworten. Hat der Eigentümer in seiner Wohnung einen Mieter, wird er darauf achten müssen, dass er bis spätestens zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf der Abrechnungsperiode er die Abrechnung dem Mieter vorlegen kann. Erhält der Vermieter vom Verwalter die Abrechnung zu spät, haftet der Verwalter für ein Verschulden . An den Mieter kann der Vermieter dann wie in FAQ 1253 keine Ansprüche stellen.

Ist der Eigentümer selbst Bewohner der Wohnung hat er ja ohnehin - im Übrigen auch als Vermieter und Eigentümer - jederzeit die Chance die Abrechnung zu verlangen. Kommt der Verwalter seinen Verpflichtungen nicht nach, haftet er. Solange jedoch ein Rechnungsergebnis nicht geprüft und in der Eigentümerversammlung festgestellt ist, kann der Verwalter die Abrechnung auch nach zwei Jahren durchführen. Dass bei solchen Vorgehen auch gegen das Steuerrecht verstossen wird muss wohl nicht erklärt werden. Sagen wir alos so. Er muss umgehend abrechnen, nur dort, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Gibt es eine Frist, bis wann eine Nebenkostenabrechnung beim
Eigentümer vorgelegt sein muß?

Wenn es z.B. um die Abrechnung für 2003 geht, bis wann muß die
Abrechnung durch einen Hausverwalter vorliegen?

Ein seriöser Verwalter sollte bis Mitte 2004 die Abrechnung vorlegen können. Also etwa sechs Monate nach Abrechnungszeitpunkt.

Gruss Günter