hallo,
nehmen wir einmal an ein vermieter schickt eine nebenkostanabrechnung (für 2003) an einen seiner mieter.
nehmen wir weiter an das alle diese forderungen bereits mit den monatlichen bereits gezahlten nebenkosten abgedeckt sind bis auf den posten hausmeister/gartenpflege.
genau dieser posten ist jedoch strittig da keine belege beigefügt waren.
daraufhin hat die mietpartei dem reanwalt des vermieters schriftlich mitgeteilt das
a. eine genaue aufstellung über die tätigkeiten die in den bereich hasumeister und gartenpflege fallen und die auch ausgeübt werden (leistungsbeschreibung aus der die einzelnen tätigkeiten
und die genauen zeiten für diese tätigkeiten) und
b.eine nachvolziehbare plausible erklärung für den anstieg der kosten dieses postens um fast 200% inerhalb eines jahres
gefordert wird.
auch wurde mitgteilt das, sobald dem mieter die entsprechenden belege vorliegen der sich daraus ergebene nachzahlungsbetrag ordnungsgemäß überwiesen wird.
nehmen wir an der vermieter hat sich direkt dazu entschlossen diese evtl. forderung per mahnbescheid einzufordern da er der meinung zu sein scheint das die mieter zu bezahlen haben was er in der
abrechnung fordert, dem mieter wurde also schon umgehend mitgeteilt das bei nichtzahlung innerhalb der frist ein mahnbescheid angstrebt wird da der vermieter nicht bereits ist verzögerungen hinzunehmen.
der mieter hat keinerlei der angeforderten belege erhalten und doch erfolgte der mahnbescheid über die gesamten posten der nebenkostenabrechnung.
meine frage ist:
muss der mieter nun nur einem teil der nebenkostnabrechnung, nämlich dem strittigen posten hausmeister/gartenpflege wiedersprechen oder der gesamten abrechnung? (im zuge des mahnbescheid-wiederspruch)
noch einmal, die forderung des vermieters an nebenkostnnachzahlung beläuft sich auf weniger als die summe des strittigen postens.
nehmen wir weiter an es ergingen zwei mahnbescheide mit selber forderung, eine an den im mietvertrag angegebenen mietnehmer und einer an seine ehefrau die jedoch im mietvertrag NICHT unterschrieben hat.
wie währe in zweitem mahnbescheid gegen diese forderung korrekt zu wiedersprechen?
eine andere ehemalige mietpartei hat mit dem vermieter das gleiche problem (vom selben jahr), nur das diese partei mehr forderung als nur den strittigen posten hatte.
von dieser partei wurde alle nachforderung bis auf den strittigen posten bereits getätigt
(was bei der mietpartei für die ich hier anfrage ja NICHT der fall ist da es keine weitere forderung gibt).
auch diese partei erhielt eine mahnbescheid.
lieben dank für etwaige hilfe