Hallo Ihr Wissenden,
in der Hoffnung auf Rat, will ich wieder einmal einen fiktiven Fall schildern:
Angenommen ein Mieter ist März 2004 ausgezogen. Bei der (im August) erhaltenen letzten Nebenkostenabrechnung fallen ihm einige Fehler auf. Er widerspricht und verweigert die Freigabe des Mietkautionssparbuches. Nach einigem Hin und Her gibt der Ex-Vermieter nach und verlangt eine Gesamtaufstellung aller monierten Punkte der Nebenkostenabrechnung. Der Mieter fasst alle ihm aufgefallenen Punkte zusammen. Daraufhin schreibt der Vermieter im November 2004, dass eine neue Nebenkostenabrechnung erstellt wird.
Bis heute ist jedoch nichts geschehen und der Mieter will eine Erinnerung schicken. Per Zufall erfährt er aber, dass ein anderer Mieter die Nebenkostenabrechnung des besagten Zeitraumes von einem Profi hat prüfen lassen und erhebliche Fehler (was die Höhe betrifft) zu Gunsten des Vermieters festgestellt wurden. Leider hat man nicht die Möglichkeit Kontakt mit dem besagten Mieter aufzunehmen um zu erfahren, welche Punkte dort fehlerhaft waren.
Nun zur Frage. Kann man nun bei der Erinnerung eine Formulierung in der Art wählen:" Bei der Neuberechnung bittet man auch um Berücksichtigung anderweitig (Z.Bsp. durch Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mietern) festgestellter fehlerhafter Posten der Nebenkostenabrechnung." Wie würdet Ihr das machen? Kann der Mieter nun überhaupt noch anderen Punkte der Nebenkostenabrechnung widersprechen, obwohl er bereits eine Auflistung der ihm aufgefallenen Fehler gemacht hat?
Da bei einem meiner anderen fiktiven Fälle das scheinbar auch ein Thema war, will ich das hier noch erwähnen. Ich unterstelle in meinem Fall einmal, dass auf dem Sparbuch 500 Euro sind. Die ursprüngliche Nachzahlungsforderung des Vermieters beträgt ca. 520 Euro. Durch Berichtigung der bisher dem Mieter aufgefallenen Fehler, würde die Nachzahlung noch ca. 470 Euro betragen.
Vorab vielen Dank für Eure Mühe.
mit besten Grüßen Steffen B.
