Hi
noch eine Frage:
Ich habe keine Ahnung wie ich eine Nebenkostenabrechnung mache,
worauf die basiert etc. Wo gibt es da Quellen?
Ich habe z.B. Öl nachgetankt und die Gebäudeversicherung erhöht
Danke
Kay
Hallo Kay,
da gibt es eine gesetzliche Vorgabe, was auf den Mieter umgelegt werden darf (Quelle liegt mir z.Zt. leider nicht vor).
Vielleicht weiss jemand anderes mehr ???
Grüsse
Sven
Betriebskostenabrechnungen sind eine Wissenschaft für sich. Zunächst ist wichtig, daß diese überhaupt im Mietvertrag vereinbart und dies bisher auch vertragsgemäß ausgeführt wurde.
Wenn Du echt keine Ahnung hast würde ich mir eine entsprechende Fachlektüre besorgen oder die Arbeit einem Fachmann überlassen.
eine Liste der abrechenbare Kosten siehe Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung (auch: http://www.berliner-mieterverein.de/fl/fl85.htm)
BTK
Hallo Kay,
wie schon gesagt wurde, all das was umlagefähig ist nach der II. BVO aber vor allem was Du mit Deinem Mieter im Vertrag vereinbart hast. Wäre dies nur ein Teil, darf auch nur das umgelegt werden. Vermutlich hast Du einen Einheitsmietvertrag verwendet. Sieh einfach mal nach. Hieraus erfährst Du auch den anzuwendenden Umlageschlüssel-auch wichtig für die Abrechnung. Z.B. nach Verbrauch oder Personen oder qm.
Alles erstes musst Du mal die Kosten für das ganze Jahr zusammenstellen-denn Du musst alles nachweisen können-falls der Mieter Einsicht in die Belege verlangt.
Dann musst Du die Gesamtkosten auf die jeweiligen Parteien verteilen.
Hast Du eine Ablesefirma beauftragt (für Wasser+Heizung) ?
Kannst ja nochmal nachfragen wenn Du spezielle Frage zu einer Kostenart hast.Vermutlich hast Du nur so knappe Antworten bekommen. Das liegt daran, dass sich am Erstellen einer BTK-Abrechnung schon so mancher die Zähne ausgebissen hat und es fast unmöglich ist alles auf einmal zu erschlagen. Aber soooooooo furchtbar schwierig ist das nun auch wieder nicht.
-))
Also viel Spass.
Gruß Uschi
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