Hallo Ihr wissenden,
angenommen ein Mieter bekommt im Jahr 2005! eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003! in dem er ca. 180 € Heizkosten nachzahlen muß. So weit OK. Im Jahr 2006! bekommt er dann seine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004! in dem er , bei gleichen Voraussetzungen und nicht geändertem Heizverhalten ca. 2.500 € nachzahlen soll. Der Miter findet das etwas seltsam und fordert das Abrechnungsunternehmen zur Überprüfung auf. Das wird auch gemacht und es stellt sich heraus, das dass Abrechnungsunternhemen im Jahr 2003 versehentlich nur 10 % der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet hat und jetzt die angefallenen 90 % mal eben mitberechnet (Ohne auch nur ansatzweise darauf hinzuweisen). Die Nachzahlung für 2003 wurde direkt beglichen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Muß der Mieter eine solche „Nachberechnung“ akzeptieren? Oder hat er die Nebenkosten 2003 mit seiner Zahlung anerkannt und muß jetzt die Mehrkosten nicht mehr zahlen?
Hinweis: Es handelt sich um einen Standart-Mietvertrag für GEWERBERÄUME.
Danke für Eure Hilfe vorab.
Gruß
Ralf