Der Vermieter hat in seinem Mietvertrag, der am 1. 1. 2005 geschlossen wurde u.a. zu der Abrechnung der Nebenkosten die „Anlage 3 zu § 27 der II.BV herangezogen.
Diese BV ist m.E. am 1. 1. 2004 fortgefallen. Gibt es eine Nachfolge-Verordnung? Vielen Dank,
GMG
Hallo Gert,
Der Vermieter hat in seinem Mietvertrag, der am 1. 1. 2005
geschlossen wurde u.a. zu der Abrechnung der Nebenkosten die
„Anlage 3 zu § 27 der II.BV herangezogen.
Diese BV ist m.E. am 1. 1. 2004 fortgefallen. Gibt es eine
Nachfolge-Verordnung?
ja, seit dem 1.1.2004 ist die neue Betriebskostenverordnung in Kraft getreten.
Hier ein Link dazu:
http://www.kleinbuero.de/immobilienhausverwaltung/mi…
Gruß!
Horst
Vielen Dank, Horst, Anschlußfrage: muß die Betriebskostenverordnung mit dem Mietvertrag dem Mieter mitgegeben werden, oder genügt der Hinweis darauf im Mietvertrag?
Vielen Dank,
GMG
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Hallo nochmal,
Anschlußfrage: muß die
Betriebskostenverordnung mit dem Mietvertrag dem Mieter
mitgegeben werden, oder genügt der Hinweis darauf im
Mietvertrag?
diese Frage kannst du dir glaube ich selber beantworten. Die meisten Mietrechtsfragen sind immer noch im BGB geregelt. Muss der Vermieter das Bürgerliche Gestzbuch mit dem Mietvertrag dem Mieter mitgeben?

Horst