Hallo,
wenn eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter nicht verständlich (aber schon bezahlt) ist, wie wäre in dem Fall die richtige Vorgehensweise ?
Formlos Einspruch / Widerspruch beim Vermieter mit dem vermuteten Fehlergrund einlegen und das Geld zurückfordern ?
Welche Fristen wären hier zu beachten ?
Gibt es wichtige Dinge, die besonders zu beachten sind ?
Danke
Teufelchen
Hallo,
mit der Zahlung gilt die Forderung als anerkannt.
Gruss
BM
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mit der Zahlung gilt die Forderung als anerkannt.
Das ist seit der BGB-Änderung 2001 (Einführung der 12-Monats-Widerspruchsfrist) m.E. - wie soll ich sagen? - nun nicht mehr ganz unumstritten.
Wenn die Abrechnung nur „nicht verständlich“ ist, macht es sicher Sinn zunächst mal den Vermieter zu fragen und um Erklärung zu bitten
Wenn man bereits einen bestimmten Fehlergrund vermutet, wäre es evtl. sinnvoll gleich Belegeinsicht (durch Fotokopien) zu erbitten, um den Verdacht evtl. zu untermauern.
Gleich Einspruch/Widerspruch verhärtet m.E. womöglich nur unnötigerweise die Fronten.
zur o.g. neuen Frist siehe
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
… Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. …
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Hallo Rudi,
vielen Dank für die Info.
Ein Fehler wird durchaus vermutet.
Teufelchen