Nebenkostenabrechnung

Im folgenden Fall benötige ich Eure Hilfe:

Person A ist Mieter einer Wohnung. Seine Nebenkostenabrechnung
erstreckt sich immer auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12…

In 2006 ändert das Energieversorgungsunternehmen seinen
Abrechnungszyklus und der Vermieter von A nimmt dies zum Anlass, den
Abrechnungszeitraum auf 01.06. bis 31.05. abzuändern. Allerdings ohne
dies mit dem Mieter abzuklären.

Der erfährt erst davon, als der Vermieter Mitte des Jahres eine
Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.-31.05.2006 erstellt und ihm
diese persönlich übergibt. Da in diesen 5 Monaten sehr viel geheizt
werden musste, betragen die Heizkosten über 60% des gesamten
Vorjahresverbrauchs. Die bis dahin gezahlten Vorauszahlungen reichen
natürlich nicht und der Vermieter fordert eine Nachzahlung von rund
EUR 800,–. Gleichzeitig erhöht er die Vorauszahlungen um 25%.

Ist diese einseitige Änderung des Vermieters rechtens und kann er von
Person A verlangen, dass dieser den Betrag in einer Summe begleichen
muss?

Vielleicht habt Ihr auch eine Idee, wo man kostengünstig die
Abrechnung überprüfen lassen kann. Im Jahre 2005 gab es einen
Gesamtverbrauch ( Gas ) von ca. 15.000 kwh, in den 5 Monaten 2006 ca.
9.800 kwh.

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Hallo erstmal,

was sollen wir denn annehmen, was im MV zum Abrechnungszeitraum steht? Vielleicht wird dann die Frage schon von selbst beantwortet!

Schöne Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zusatz

Der erfährt erst davon, als der Vermieter Mitte des Jahres
eine
Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.-31.05.2006 erstellt und

Über Vorauszahlungen für die Betriebskosten muss jährlich abgerechnet werden.

Schon mal vielen Dank für die Rückmeldung.

Im MV steht im §4 Fälligkeit der Miete und Betriebskosten u.a. dies:

Über die vereinnahmten Vorauszahlungsbeträge ist jährlich abzurechnen. Die Erhöhung oder Senkung der Betriebskosten berechtigt den Vermieter, die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen.

Wenn ich das richtig deute, muss die Abrechnung jährlich erfolgen, aber nicht unbedingt für den Zeitraum 01.01.-31.12… Wenn ich das weiterhin richtig deute, darf aber eine Zwischenabrechnung ( hier für 5 Monate ) nicht ohne weiteres vorgenommen werden.

Wenn ich das richtig deute, muss die Abrechnung jährlich
erfolgen,

richtig

aber nicht unbedingt für den Zeitraum 01.01.-31.12…
Wenn ich das weiterhin richtig deute, darf aber eine
Zwischenabrechnung ( hier für 5 Monate ) nicht ohne weiteres
vorgenommen werden.

Ist auch richtig!

Ich weiß jetzt aber nicht wie es sich verhält, wenn der Vermieter den Abrechnungszeitraum ändern möchte!
Eigentlich müsste der Vermieter die Beträge auf den Abrechnungszeitraum anteilig umzurechnen. Und nicht umgekehrt.

Schöne Grüße

Ich weiß jetzt aber nicht wie es sich verhält, wenn der
Vermieter den Abrechnungszeitraum ändern möchte!
Eigentlich müsste der Vermieter die Beträge auf den
Abrechnungszeitraum anteilig umzurechnen. Und nicht umgekehrt.

Schöne Grüße

Ich finde, dass der Mietvertrag in beiderseitigem Einverständnis geändert werden muss. Sich hier fest zu beißen ist allerdings der falsche Weg.

Das es langfristig gesehen schon Sinn macht die Nebenkostenabrechnung der Abrechnung des Energieversorgers anzupassen bezweifelt ja niemand. Nur mir geht es darum, kann der Vermieter einfach mal so EUR 800,00 als Nachzahlung fordern? Vor allem zu einem Zeitpunkt ( Juli 2006 ) wo man überhaupt nicht mit einer solchen Nachzahlung rechnen muss. Die nächste Abrechnung wäre ja erst so im März bzw. April 2007 fällig gewesen.

Übrigens sind auf der Abrechnung die Kosten für Kanalbenutzung, Müllgebühren, Grundsteuer, Feuerversicherung, Flurbeleuchtung und Gebühr Kaltwasserzähler anteilsmäßig, d.h. für 5 Monate, berechnet.

Im folgenden Fall benötige ich Eure Hilfe:
Im Jahre 2005 gab es einen
Gesamtverbrauch ( Gas ) von ca. 15.000 kwh, in den 5 Monaten
2006 ca.
9.800 kwh.

Hoi Eifeler!

Wir hatten in 2006 bis Ende Mai Winter!
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass der Gasverbrauch hinhauen könnte.
Auch hier wurde bis in den Mai hinein geheizt… mich gruselt vor der kommenden Abrechnung!

LG Ulli

Hallo,

der Abrechnungzeitraum unseres Energieversorgungsunternehmens erstreckt sich auf den Zeitraum von z. B. August/05 bis August/06 (Rechnung kommt dann im September);
deswegen mache ich die NK-Abrechnung trotzdem nur 1x im Jahr - nämlich im Dezember 06.

Was würde es einem Vermieter bringen, bei meinem Beispiel im September die NK-Abrechnung zu erstellen? - Nur viel Gerechne und evtl. Ungereimheiten, da alle anderen Kosten (Kanalgeb., Straßenreinigung, Abfall etc.) vom 01.01. - 31.12. berechnet werden.

Welches Abrechnungssystem nun aber wirklich richtig ist, kann ich auch nicht sagen. Hab aber mit der obigen Abrechnungsweise bisher keine Schwierigkeiten gehabt.

Gruss
Sid

Eine Änderung des Abrechnungszeitraums erscheint mir zwar nicht unbedingt sinnvoll (für den Vermieter), da die Energieversorger üblicherweise auch Zwischenabrechnungen (z.B. zum 31.12.) erstellen, so daß der Vermieter eben schon fertige Teilbeträge zur Einstellung in der Betriebskostenabrechnung hat … und wer weiss, ob der Energieversorger nicht nächstes Jahr wieder seinen Abrechnungszeitraum ändert (daran kann ihn leider niemand hindern).

Ist diese einseitige Änderung des Vermieters rechtens

grundsätzlich ja, wobei man sich m.E. über die Modalitäten streiten könnte

und kann er von Person A verlangen, dass dieser den Betrag in einer Summe begleichen muss?

JA

Der VM darf den Abrechnungszeitraum ändern … dabei sind geringfügige Überschreitungen des 12-monatigen Abrechnungszeitraumes möglich. Ein Zeitraum von 18 Monaten ist jedoch unzulässig (AG Köln WM 97, 232)
Aus: Heizkosten und kalte Nebenkosten - Die zweite Miete, Broschüre vom DMB für ca. 5 Euro
http://www.mieterbund.de/verlag/br_zweite_miete.html
Die Broschüre wäre vielleicht mal ein Anfang …

Unterschreitungen werden bei Wechsel des Abrechnungszeitraums üblicherweise nicht beanstandet.
Ungeklärt scheint mir jedoch, ob der Vermieter die Änderung des Abrechnungszeitraums zuvor zwingend ankündigen muss - z.B.zeitnah zu dem Termin, zu dem das Abrechnungsunternehmen seine Änderung erklärt hat.

Aber die Umstellung des Abrechnungszeitraums wird/sollte doch auch nicht wirklich das Problem sein?!

Dir geht’s um die 800 Euro, die nun plötzlich fällig sind.
Das kann bei den derzeitigen Heizkostensteigerungen auch bei einer ganz normalen Betriebskostenabrechnung passieren und bei Vorauszahlungen/Abrechnung nach Verbrauch muss sich nunmal jeder auf mögliche Nachzahlungen einstellen.
Rein rechtlich ist ein Differenzbetrag mit Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung fällig.
Zwei erwachsene, vernünftige Menschen sollten da eine Einigung finden können - ohne zwanghaft nach möglichen rechtlichen Einwendungsgründen zu suchen.

Seltsam, dass dich (auch bei recht.de) noch niemand darauf hingewiesen hat, wie sich die hohe Nachzahlung ganz einfach erklärt:
Nach der Gradtagszahlentabelle/GTZ gem. VDI 2067, z.B. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl
ergibt sich für Jan-Mai ein Anteil von 560/1000 GTZ
damit wären wir (auch ohne extrem langen Winter) schon bei 56% Jahres-Heizkostenanteil.
(Die GTZ kann z.B. auch in der Betriebskostenabrechnung Verwendung finden - ober bei Teilverbrauchsermittlungen der Energieversorger z.B. bei Preisveränderungen)

Dazu folgender Umstand: Die monatliche Vorauszahlung für Heizung und kalte Nebenkosten ist auf 12 Monate umgelegt - für die 6 Heizmonate zahlt man also auch in den Nichtheizmonaten. Beim Abrechnungszeitraum Jan-Mai fehlen naturgemäß die Heizkostenvorauszahlungen der Sommermonate …
Das dürfte sich jedoch beim nächsten normal-langen Abrechnungszeitraum wieder egalisieren.
Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen um gleich 25 % halte ich daher aber auch für nicht angebracht.

Vielleicht habt Ihr auch eine Idee, wo man kostengünstig die Abrechnung überprüfen lassen kann.

http://www.nebenkosten-pruefen.de/
aber: je günstiger = je geringer der Prüfaufwand, umso oberflächlicher das Ergebnis

Im Jahre 2005 gab es einen Gesamtverbrauch ( Gas ) von ca. 15.000 kwh, in den 5 Monaten 2006 ca.9.800 kwh.

15.000 kWh * 560/1000 (siehe oben/GTZ) = 8.400 kWh
> also durchaus plausibel … da es 2006 erst spät und dafür lange Winter wurde

Ansonsten sagen einem die Zahlen so herzlich wenig (für wieviel m² Wohnfläche, welche Art von Haus/Wohnung?)
> 15.000 kWh sind ist z.B. üblicher Jahresverbrauch für 100m² Whng in 3-Fam.-Haus
http://www.gas-strom-tarife.de/gas.php?phpurl=Gasver…