bis wann muss der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung (hier 2005) erstellt haben und ab wann „verjährt“ sie? Verjährt sie überhaupt? Wenn ja, muss der Vermieter die eingenommenden Nebenkostenabschläge zurück erstatten? Vielen Dank im Voraus!
Wenn ja, muss der Vermieter die eingenommenden
Nebenkostenabschläge zurück erstatten?
Ja, vorausgesetzt der Mieter macht darauf aufmerksam und setzt
den Vermieter in Verzug. Siehe auch http://log.handakte.de/?p=2666
äh, M.L., das meinst du aber nicht so, wie du das schreibst, oder? Der VM muss alle NK-Abschläge des in Frage stehenden Zeitraumes zurückzahlen, wenn die NK-Abrechnung zu spät erfolgt?
Nur damit hier niemand was falsches versteht: Das muss er natürlich nicht und das sagt auch der von dir zitierte Artikel nicht, allerdings muss man die Basis entsprechend richtig drauf haben.
Was der VM ggf. zurückzahlen muss, ist eine Nachzahlung zu den NK die der Mieter aufgrund der verspäteten Abrechnung evtl. gezahlt hat. N i c h t die normalen im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen.
Wäre ja auch totaler Blödsinn, denn die Kosten sind ja entstanden und es reicht m.E. schon, das der VM für seine Schusseligkeit bezüglich der Nachforderungen bestraft wird.
(…) alle NK-Abschläge (…) Das muss er
natürlich nicht
Da kommt natürlich Freude auf, wenn sich der besagte Terminus bestenfalls via Google entdecken lässt (und nicht über vermieternetz.de oder den BGH)
Was der VM ggf. zurückzahlen muss, ist eine Nachzahlung zu den
NK die der Mieter aufgrund der verspäteten Abrechnung evtl.
gezahlt hat. N i c h t die normalen im Laufe des Jahres
geleisteten Vorauszahlungen.