wenn der Mietvertrag nur einen Monat dauerte und zum 31.01.06 endete, muss dann der Vermieter die NK-Abrechnung spätestens zum 31.01.07 vorlegen?
Falls der VM dies bis dahin nicht tut, kann der Mieter die Nebenkostenvorauszahlung zurückverlangen? MIt Zinsen?
wenn der Mietvertrag nur einen Monat dauerte und zum 31.01.06
endete, muss dann der Vermieter die NK-Abrechnung spätestens
zum 31.01.07 vorlegen?
Falls der VM dies bis dahin nicht tut, kann der Mieter die
Nebenkostenvorauszahlung zurückverlangen? MIt Zinsen?
Wieso denn das? Sind in dem 1 Monat keine NK angefallen? War das Haus nicht versichert, lief kein Wasser aus Wand, wurde kein Müll abgeholt??? Zuviel Commerzbankwerbung geguckt??? Mann mann…
wenn der Mietvertrag nur einen Monat dauerte und zum 31.01.06
endete, muss dann der Vermieter die NK-Abrechnung spätestens
zum 31.01.07 vorlegen?
Nein, er muss die NK-Abrechnung innerhalb 12 Monate nach Abrechnungszeitraum vorlegen. Gehen wir von der häufigen Praxis aus, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. läuft, dann hat der Vermieter Zeit, die Abrechnung bis 31.12. des nächsten Jahres, im Beispiel 2007 abzuliefern.
Wenn die Abrechnung erst später eintrifft, sind Nachforderungen verwirkt, d.h. Der (Ex)Mieter braucht nichts zu zahlen, Guthaben muss ihm jedoch ausgezahlt werden (unverzinst, sind keine Kaution).
Wenn der Vermieter jedoch nicht zusenden kann, weil der Exmieter seine aktuelle Adresse nicht angegeben hat, dann muss der Exmieter auch später noch Nachzahlungen leisten.
NK-Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet. In keinem denkbaren Fall.
Was evtl. sein könnte, wäre durch eine anteilige Beteiligung an den Nebenkosten von nur einem Monat eine Rückerstattung, da sich Vorauszahlung und tatsächlich angefallene Kosten nicht decken. Genauso gut könnte es aber auch zu einer Nachzahlung kommen.
Aber wegen Nichtabrechnung wird die NK-Vorauszahlung nie nicht hinfällig und muss komplett zurückerstattet werden.
Wieso denn das? Sind in dem 1 Monat keine NK angefallen? War
das Haus nicht versichert, lief kein Wasser aus Wand, wurde
kein Müll abgeholt??? Zuviel Commerzbankwerbung geguckt???
Mann mann…
Genauso war das. Der Mieter hatte die Wohnung nicht genutzt, also sind nur die Fixkosten angefallen. Es ist also mit einer Rückzahlung zu rechnen.
Aber wegen Nichtabrechnung wird die NK-Vorauszahlung nie nicht
hinfällig und muss komplett zurückerstattet werden.
Danke für die Antwort, Nita!
Aber nach welcher Zeit spricht man von einer Nichtabrechnung?
12 Monate nach Abrechnungszeitraum, also zum 1.1.2008?
Hallo nochmal,
nein, das wurde hier schon sehr gut erklärt. Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum den die Versorger in ihren Abrechnungen berücksichtigen. Das könnte theoretisch natürlich auch der 01.08. oder 30.06. eines Jahres sein. Die meisten Abrechnungen werden jedoch innerhalb eines Kalenderjahres vorgenommen, d.h. der Be- oder Abrechnungszeitraum ist der 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Deswegen ist es hochwahrscheinlich das hier bis zum 31.12.2006 berechnet wird, der VM im Januar/Februar 2007 seine Abrechnungen erhält und dann Zeit bis zum 31.12.2007 (nicht 01.01.2008 das wäre schon verspätet!) hat um beim Mieter die Abrechnung vorzulegen.
Ausnahme: Er kann nachweisen, das er selbst die Abrechnung nicht fristgerecht vorlegen konnte weil ein Versorger ihm gegenüber nicht abgerechnet hat.
Der Vermieter ist aber von einer Nutzung ausgegangen(was ja wohl der Regelfall ist) ansonsten hätte man ihm vorher sagen sollen, man braucht nur mal nen Monat den Briefkasten und die Adresse LOL
also, geduldig auf Rückzahlung warten
LG
Der Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nur so als Zusatz,um Fragen nach der NK-abrechnung vorzubeugen.
Der Ex-Mieter wird auch, obwohl er nie in der Wohnung gewohnt hat, Heizkosten zahlen müssen, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass 30-50% der Heizkosten über Wohnfläche abgerechnet werden müssen.