Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Hintergrundinfo vorab:
Der Vermieter V hat das zu vermietende Objekt im Dezember 2005 erworben. Der Voreigentümer hat keine Betriebskostenabrechnungen erstellt, wahrscheinlich wegen „Unvermögen“. Der Voreigentümer hat den Mietvertrag mit Mieter M im Jahre 2004 schirftl. geschlossen. Mietvertrag wurde Vermieter V beim Verkauf des Hauses übergeben.

Vermieter V teilt dem Mieter M nach dessen Auszug die Beitriebskostenabrechnung schriftl. mit. M nimmt sich anwaltliche Hilfe. Der Anwalt stellt die NK-Abrechnung in Frage da es dafür keine Grundlage gibt, da nach Auskunft von M die Wohnung „warm“ vermietet wurde und der Voreigentümer aufgrund dieser Tatsache keine Abrechnungen vorgenommen hat. Weiterhin schreibt der Anwalt dass er eine Vertragskopie haben möchte.

Der Mietvertrag, der V vorliegt, belegt aber etwas anderes. Die Wohnung wurde „kalt“ vermietet zuzügl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. V geht davon aus, dass M den Mietvertrag gar nicht mehr vorliegen hat.

Ist es sinnvoll die Vertragskopie an den Anwalt zu übersenden. Hat die Nichterstellung der Nebenkosten durch den Voreigentümer irgendeine Auswirkung auf die Grundlage??

Danke!
Jesch

Hallo

wenn V den Mietvertrag hat, wo alles aufgelistet ist bezüglich umlagefähiger NK, dann ist doch alles Paletti, also hinschicken zum Anwalt und M hat nun noch sinnlose A-kosten am Hals.
Was Voreigentümer gemacht hat ist nicht mehr relevant

LG
Der Kater Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

noch was…

Hallo

wenn V den Mietvertrag hat, wo alles aufgelistet ist bezüglich
umlagefähiger NK, dann ist doch alles Paletti, also
hinschicken zum Anwalt und M hat nun noch sinnlose A-kosten am
Hals.
Was Voreigentümer gemacht hat ist nicht mehr relevant

M hat die Wohnung „saumäßig“ hinterlassen. Will heißen er hat unter anderem eine total beschädigte Vitrine, einen abmontierten (nicht mehr zu grbauchenen) Hängeschrank und gelbe Säcke und anderen Unrat hinterlassen. V hat die Wohnung kostenpflichtig entrümpeln lassen und mit der Nebenkostenabrechnung M in Rechnung gestellt. Nun meint M, bzw. dessen Anwalt argumentiert, die Möbel seien ihm vom Voreigentümer überlassen worden und es sei nicht seine Aufgabe diese zu entsorgen.

Hierzu steht nichts im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll. Wie verhält sich dieses nun? Für V ist eigentlich klar dass es sich um nicht mehr zu gebrauchende Möbel von M handelt.

Hierzu steht nichts im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll.
Wie verhält sich dieses nun? Für V ist eigentlich klar dass es
sich um nicht mehr zu gebrauchende Möbel von M handelt.

dann ist doch alles klar, es gilt wat im Vertrag steht, Ende aus Basta :wink:

LG
Der Kater

Hi,

Nun meint M,
bzw. dessen Anwalt argumentiert, die Möbel seien ihm vom
Voreigentümer überlassen worden und es sei nicht seine Aufgabe
diese zu entsorgen.

Hierzu steht nichts im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll.
Wie verhält sich dieses nun? Für V ist eigentlich klar dass es
sich um nicht mehr zu gebrauchende Möbel von M handelt.

wenn er das behauptet, muß er es im Zweifel beweisen können. V sollte evtl. noch mal den Vorbesitzer fragen, aber wenn der verneint (oder nichts mehr sagen kann) und es nichts schriftliches gibt, kann V diese Behauptung beruhigt zurückweisen.
Es ist halt die Frage, wer von wem Geld zu bekommen hat und wer damit im Zweifel klagen muß. Im Moment findet ja nur ein Austausch von Argumenten und Behauptungen statt und der Anwalt von M tritt (richtigerweise) erst mal sehr forsch auf. Wenn V sich davon einschüchtern läßt (und womöglich auf eigene Vertretung verzichtet), hat der Anwalt seinen Job gut gemacht.

Gruß Stefan

Hallo,

welcher V is den nun gemeint ???

Normalerweise würde der schlau V , bei der Übergabe der Wohnung durch M, den Missstand anmerken und M auffordern diesen binnen Frist zu beseitigen. Somit kann der V die Mietsicherheit von M einbehalten, soweit dieser der Aufforderung nicht nachkommt.
V2 hat sich von V1 natürlich die Mietsicherheiten der M’s übergeben lassen, somizt hat er dann ja das Druckmittel und den längeren Arm.ö

Wenn V2 nun die Wohnung in dem genannten Zustand abgenommen hat und keine Mängelliste erstellt hat, so sollten alle in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände in seinem Besitz übergegangen sein. Die Entsorgung „seiner“ Gegenstände kann er dann schwerlich M in Rechnung stellen.

V2 sollte sich von Leuten wie M’s A fernhalten, da diese nur das abzocken im Auge haben. M scheint hier eine Rechtshilfe auf Kosten des Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe V2 hatt aus seinen Fehlern gelernt und wird zukünftig ein guter V.

Ein guter V, vermietet in guten Lagen auch nicht an Lehrer oder RA’s, weiss leider nicht woher diese Weissheit stammt. Dr’s sind auch immer sehr argwöhnisch zu betrachten, gleiches gilt für Dipl. Ing.'s im Bereich Sozial…

MfG

Hallo,

welcher V is den nun gemeint ???

Normalerweise würde der schlau V , bei der Übergabe der
Wohnung durch M, den Missstand anmerken und M auffordern
diesen binnen Frist zu beseitigen. Somit kann der V die
Mietsicherheit von M einbehalten, soweit dieser der
Aufforderung nicht nachkommt.
V2 hat sich von V1 natürlich die Mietsicherheiten der M’s
übergeben lassen, somizt hat er dann ja das Druckmittel und
den längeren Arm.ö

Es gab keine Übernahme da M sich einfach aus dem Staub gemacht hat. Mietsicherheit (damals von V1 kassiert) reicht nicht aus.

Wenn V2 nun die Wohnung in dem genannten Zustand abgenommen
hat und keine Mängelliste erstellt hat, so sollten alle in den
Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände in seinem Besitz
übergegangen sein. Die Entsorgung „seiner“ Gegenstände kann er
dann schwerlich M in Rechnung stellen.

wie gesagt, Wohnung wurde nicht abgenommen.

V2 sollte sich von Leuten wie M’s A fernhalten, da diese nur
das abzocken im Auge haben. M scheint hier eine Rechtshilfe
auf Kosten des Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe
V2 hatt aus seinen Fehlern gelernt und wird zukünftig ein
guter V.

M kann hierbei Rechtshilfe aus Kosten des Steuerzahlers in Anspruch nehmen??? Wie das denn??

Ein guter V, vermietet in guten Lagen auch nicht an Lehrer
oder RA’s, weiss leider nicht woher diese Weissheit stammt.
Dr’s sind auch immer sehr argwöhnisch zu betrachten, gleiches
gilt für Dipl. Ing.'s im Bereich Sozial…

find ich jetzt etwas zu pauschal - auch wenn sicherlich was dran ist.

MfG

Hi,

na das kann jeder Mittellose in Anspruch nehmen, der braucht nur einen Antrag bei Gericht auf Kostenübernahme stellen. Das hat natürlich seinen Sinn und jeder Anwalt freut sich, da er ja auf jeden Fall Kohle bekommt, egal ob er gewinnt oder verliert. Is nun mal so in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund kann man ja nur froh sein, dass sich der Kerl verpisst hat. Übrigens wäre der richtige Weg gewesen, das ganze Zeugs einzumotten und pi-pa-po. Kostet alles Geld. Da kann man sich dann einen Titel bei Gericht gegen den Mieter besorgen und wenn man genung von den Heinis hatte, seine Wohnung damit tapezieren. Man sollte dabei nur darauf achten, dass einem selbst das Geld nicht ausgeht!
Oder man schickt mal ein paar starke Jungsvorbei, die Ihre Hilfe beim Umzug anbieten, erfahrungsgemäß sind solche Mieter dann vor dem verabredeten Termin schon aus der Wohnung. Liegt wo daran, dass diese sich bei soviel Hilfsbereitschaft unwohl fühlen.

Grüsse