Folgende Situation :
5x4 Familienhaus mit je 4 Eigentumswohnungen.
Unser Haus hat 14 Bewohner
Wir : 2 Personen, voll berufstätig, viel unterwegs, duschen auf der Arbeit
In der Teilungserkläung ist festgelet, daß alles durch einen Verwalter nach qm abgerechnet wird.
Durch eine Eigentümerversammlung mit Abstimmung ist es nicht möglich den Modus zu ändern, da der Verwalter auch gleichzeitig noch im Besitz der meisten Wohnungen ist und alle Anträge ablehnt.
Nun meine Fragen:
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Im Wirtschaftsplan wird jedes Haus einzeln abgerechnet. Ist es möglich auch unterschiedliche Abrechnungsformen für jedes Haus zu haben ? Bsp Haus 2 Wasser nach qm, Haus 4 Wasser nach Personen.
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Wie kann ich ohne die Abstimmung eine Personenanzahl-bezogene bei der Heizungsabrechnung bekommen? Gibt es dort Urteile, Gesetzte, Verordnungen oder sonst was ?
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Wie kann ich ohne die Abstimmung eine Personenanzahl bezogene bei der Wasserabrechnung bekommen? Gibt es dort Urteile, Gesetzte, Verordnungen oder sonst was ?
Hallo!
…da der Verwalter auch gleichzeitig noch im Besitz der meisten
Wohnungen ist…
Mein Vorschlag: Verkaufe die Wohnung und achte nächstens unbedingt auf die Eigentümerstruktur. In einer Wohnanlage mit einem Mehrheitseigentümer bist Du die Melkkuh, die nichts zu melden hat und sich allen Entscheidungen des Mehrheitseigentümers fügen muß. Die Verfügungsgewalt über Dein Portemonnaie hast Du mit solcher Wohnung abgetreten. Du kannst nicht einmal den von Dir bezahlten Verwalter feuern, sondern mußt ihm dauernd die Fuße und sonstige Körperteile küssen, weil er Dir andernfalls das wirtschaftliche Fell über die Ohren zieht. Das üble Spiel kann auf die Dauer unkalkulierbar teuer und unerfreulich werden.
Solche Wohnung solltest Du nicht einmal geschenkt nehmen, weil Du nie wissen kannst, was der Mehrheitseigentümer über Deinen Kopf hinweg weitgehend nach Belieben beschließt. Ist aber eine oft anzutreffende Konstellation und zahllose Leute tappsen blauäugig in die Falle.
Gruß
Wolfgang
Deine Antwort ist ja nicht sehr hilfreich.
Aber bisher sind 7 von 20 Wohnungen verkauft und alle stehen zum Verkauf (teilweise haben die aktuellen Mieter aber 10 Jahre Wohnrecht). Daher könnte sich das Problem bald auch lösen, aber selbst bei 20 Einheiten, einer ist immer dagegen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Folgende Situation :
5x4 Familienhaus mit je 4 Eigentumswohnungen.
Unser Haus hat 14 Bewohner
Wir : 2 Personen, voll berufstätig, viel unterwegs, duschen
auf der Arbeit
In der Teilungserkläung ist festgelet, daß alles durch einen
Verwalter nach qm abgerechnet wird.
Laut Heizkostenverordnung müssen Heizungen verbrauchsmässig aufgeschlüsselt sein. Gilt auch für WEGs.
Beim Rest muss man wohl warten, bis die Mehrheit aus mehreren Personen besteht.
Gruss Jutta