Muss eine Nebenkostenabrechnung bezahlt werden, die eine „alte“ Rechnung ablöst, die einen Fehler erhielt, weil der Vermieter vergessen hat Angaben zu machen und was für einen Laien nicht erkennbar ist?
Die alte Rechnung ist natürlich fristgerecht bezahlt und die „neue“ Rechnung kommt erst 3 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
Zahlen ja, oder nein?
Muss eine Nebenkostenabrechnung bezahlt werden, die eine
„alte“ Rechnung ablöst, die einen Fehler erhielt, weil der
Vermieter vergessen hat Angaben zu machen und was für einen
Laien nicht erkennbar ist?
Die alte Rechnung ist natürlich fristgerecht bezahlt und die
„neue“ Rechnung kommt erst 3 Monate nach Ablauf des
Abrechnungszeitraums.
Mit 3 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ist der Vermieter sehr bald dran, da ist es schon möglich, dass die noch früher gestellte „alte“ Abrechnung nicht vollständig sein konnte. Da die neue Abrechnung nicht verjährt ist, kann der Vermieter sehr wohl eine Nachforderung stellen; er muß eben darlegen, dass die zusätzlichen Kosten in der „alten“ Abrechnung nicht enthalten waren.
Wolfgang D.