Hallo, ich habe ein interessantes Fallbeispiel.
Situation:
A bewohnt ein kleines Mietobjekt.
Im Mietvertrag wurden dafür zu hohe Nebenkosten angesetzt die als Vorauszahlung geleistet werden müssen.
Folgender Fall:
Dem A wird vom Vermieter B eingeredet, dass die NK als Pauschale und nicht als Vorauszahlung geleistet werden. Jedoch sagt der Mietvertrag etwas anderes aus.
B gibt zu, dass die Formulierung im Mietvertrag eine Vorauszahlung vorsieht, nennt aber Problem, dass in den Wohnungen keine Wasseruhren vorhanden sind. Somit sei es ihm nicht möglich eine korrekte NK Abrechnung durchzuführen.
Was für Möglichkeiten hat A und was kann B tun um A’s Recht auf eine NK Abrechnung nachzukommen und hat A ein Recht auf Rückzahlung der NK aus den bereits bezahlten Mieten.
Gruß
Orlando
Hallo
Hallo, ich habe ein interessantes Fallbeispiel.
Situation:
A bewohnt ein kleines Mietobjekt.
Im Mietvertrag wurden dafür zu hohe Nebenkosten angesetzt die
als Vorauszahlung geleistet werden müssen.
Folgender Fall:
Dem A wird vom Vermieter B eingeredet, dass die NK als
Pauschale und nicht als Vorauszahlung geleistet werden. Jedoch
sagt der Mietvertrag etwas anderes aus.
B gibt zu, dass die Formulierung im Mietvertrag eine
Vorauszahlung vorsieht, nennt aber Problem, dass in den
Wohnungen keine Wasseruhren vorhanden sind. Somit sei es ihm
nicht möglich eine korrekte NK Abrechnung durchzuführen.
doch kann er ,in dem er einfach das Wasser auf Personen/pro Wohnung oder auf m² umrechnet.
Was für Möglichkeiten hat A und was kann B tun um A’s Recht
auf eine NK Abrechnung nachzukommen und hat A ein Recht auf
Rückzahlung der NK aus den bereits bezahlten Mieten.
Er hat Anspruch auf korrekte Abrechnung,Guthaben verfallen nicht so schnell wie nachzahlungen 
Also VM nerven oder mit Mieterbund oder Anwalt drohen
Gruß
Orlando
LG
Mikesch