Nebenkostenabrechnung

Hallo,

es geht darum:
Kann ein Mieter Einfluss darauf nehmen in welcher Weise die Wasserkosten auf die Mietparteien verteilt werden?

Der konkrete Fall soll wie folgt aussehen:

In einer alten Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter das Wasser (unter dem Begriff Frischwasser) über PE (pro Person und Monat wird eine Einheit angesetzt) abgerechnet.
In der neuen Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter eine völlige neue Umverteilung verwendet. Hierzu hat er den Zählerstand des Durchlauferhitzers genommen und damit den Anteil der einzelnen Mieter an Gas für die Wassererwärmung berechnet. Der dabei herauskommende Faktor wurde dann auch auf den Wasserverbrauch angewendet. Der dabei herauskommende Anteil zweier Mieter (also einer Mietpartei)beträgt anschließend fast die Hälfte des Gesamtverbrauchs (bei noch weiteren 3 Mietparteien). Diese Rechnung begründet der Vermieter auf Beschwerden der 3 Mietparteien. Diese Mieter waren der Meinung die 4. Mietpartei müsse mehr bezahlen, da sie - ihrer Meinung nach - zu häufig Besuch gehabt hätten und dieser Besuch auch anteilig Wasser zahlen müsste.

Kann der Mieter sich über diese Form der Umverteilung wehren? Würde die Berechnung wie in der alten Abrechnung erfolgen wäre der Anteil sehr viel geringer.

Gruß

Hallo,

es geht darum:
Kann ein Mieter Einfluss darauf nehmen in welcher Weise die
Wasserkosten auf die Mietparteien verteilt werden?

Der konkrete Fall soll wie folgt aussehen:

In einer alten Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter das
Wasser (unter dem Begriff Frischwasser) über PE (pro Person
und Monat wird eine Einheit angesetzt) abgerechnet.
In der neuen Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter eine
völlige neue Umverteilung verwendet. Hierzu hat er den
Zählerstand des Durchlauferhitzers genommen und damit den
Anteil der einzelnen Mieter an Gas für die Wassererwärmung
berechnet. Der dabei herauskommende Faktor wurde dann auch auf
den Wasserverbrauch angewendet. Der dabei herauskommende
Anteil zweier Mieter (also einer Mietpartei)beträgt
anschließend fast die Hälfte des Gesamtverbrauchs (bei noch
weiteren 3 Mietparteien). Diese Rechnung begründet der
Vermieter auf Beschwerden der 3 Mietparteien. Diese Mieter
waren der Meinung die 4. Mietpartei müsse mehr bezahlen, da
sie - ihrer Meinung nach - zu häufig Besuch gehabt hätten und
dieser Besuch auch anteilig Wasser zahlen müsste.

Kann der Mieter sich über diese Form der Umverteilung wehren?

Versuchen kann man das immer. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Und die Richter haben schließlich auch noch nie wegen Überlastung gestreikt.

Würde die Berechnung wie in der alten Abrechnung erfolgen wäre
der Anteil sehr viel geringer.

Das ist wohl das Ziel. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass etwas gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung spricht. Mal abgesehen davon, dass es fairer wäre.
Grundsätzlich kommt es natürlich darauf an, was im Mietvertrag steht. Hier also pro Person und Monat. Nach der neuen Betriebskostenverordnung oder wie das heißt, sind verbrauchsabhängige Nebenkosten auch verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Großes ABER, soweit das technisch möglich ist.
Scheint hier nicht der Fall zu sein.
Der Vermieter kann einseitig auf Verbrauchsabrechnung umstellen. Die oben geschilderte Vorgehensweise scheint mir durchaus geeignet, auf den Wasserverbrau zu schließen. Ein Richter könnte dies genauso sehen.

Also wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, einfach bezahlen und gut ist.

Gruß

Mfg