Hallo,
M hat heute eine Nebenkostenabrechnung mit einer Zahlungsauffordung über 1200 € erhalten. M bewohnt eine 75 qm-Wohnung mit 2 Personen, wobei eine Person nur an den Wochenenden anwesend ist. Heiz- und Betriebskosten betragen 135 €. Wie kann M jetzt am besten die Richtigkeit überprüfen? Mit welchen Wortlaut und in welchem Zeitraum kann M Einspruch erheben. M ist nicht im Mieterverein und hat auch keine Rechtschutzversicherung. M fragt sich, ob die Preise so erheblich gestiegen sind und wie so eine Erhöhung zu stande kommt. Bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich schon mal recht herzlich. Gruß Amelie
Hallo
M bittet zwecks Prüfung um Einsicht der Abrechnungsbelege, entweder direkt beim Vermieter - so wie üblich - oder , falls der Vermieter bereit ist, Kopien zu erstellen - gegen entsprechende Gebühr.
Dies sollte M schnellstens machen. Stellt M fest, dass falsch gerechnet wurde, wäre Einspruch einzulegen.
Hallo,
am besten wäre, M legt erstmal generell Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein und fordert alle Belege an.
Der Satz, „Hiermit lege ich zur Warung der Fristen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein und bitte Sie um Übersendung der gesamten Abrechnungsbeleg“, sollte reichen!
Dann kann M anhand der Belege die Gesamtkosten überprüfen. Anhand des angegebenen Umlageschlüssel (muß angegeben sein) kann M so leicht die Kosten überprüfen.
Sollte M Fragen zu den Umlageschlüsseln haben kann M ja hier dann nochmal nachfragen!
Gruß,
Peter