Nebenkostenabrechnung

Hallo,

man nehme an, eine Rückzahlung ist gegeben und die Miete kann vermindert werden. Gilt es schon als Akzeptieren der NK-Abrechnung, wenn man die Miete dann wie auf der Abrechnung beschrieben mindert oder kann man danach trotzdem noch prüfen und evtl. Einspruch erheben?

Grüße
Jessica

Auch hallo,

bitte den Mietzins nicht mit der Abschlagszahlung für die Nebenkosten verwechseln!

Der Mieter hat nach Eingang der Nebenkosten bzw Betriebskostenabrechnung 12 Monate Zeit diese eingehend zu prüfen.
Er kann auf eigene Kosten Kopien der Abrechnung verlangen.
Mit der normalen Miete hat das aber nichts zu tun.
Eine Mietminderung kann nur bei berechtigten Mängeln und unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erfolgen.->Mieterschutzverein

Sollte es um die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen gehen, kann der Mieter diese durchaus verringern, läuft dann aber Gefahr bei den zu erwartenden steigenden Energie- Wasserkosten, Nachzahlungen leisten zu müssen.

man nehme an, eine Rückzahlung ist gegeben und die Miete kann
vermindert werden. Gilt es schon als Akzeptieren der
NK-Abrechnung, wenn man die Miete dann wie auf der Abrechnung
beschrieben mindert oder kann man danach trotzdem noch prüfen
und evtl. Einspruch erheben?

Gegen was sollte denn „Einspruch“ erhoben werden? Man könnte allenfalls der Abrechnung widersprechen, wenn diese Fehler aufweist.

Gruß
Maja