Ein Mieter bekommt am 30.12.08 seine Nebenkostenabrechnung für 2007. Drei Köpfe sind angerechnet und er soll nun 900 Euro nachzahlen. Der Mieter hat über 12 Monate im Jahr 2007 jeden Monat 150 Euro Nebenkostenabschlag bezahlt. Insgesamt betragen die zuzahlenden Kosten 1800 Euro. Nimmt man den Vorauszahlung für 2007, kommt man aber auch auf 1800 Euro. Also dürfte der Mieter nichts nachzahlen müssen. Für die 3. Person, ein Kind, wurde keine Vorauszahlung getätigt. Jetzt kommt die Vermieterin und erhebt eine Pauschale in Höhe von 50 monatlich rückwirkend für 2007. Ergibt 600 Euro + wie sie meint 300 Euro nicht belegte Zusatzkosten und zieht das einfach von der Vorauszahlung ab. Darf sie das?
Hallo,
eine NK-Abrechnung muss in allen einzelnen Positionen belegt und nachvollziehbar sein. Letzteres gilt auch für den Verteilerschlüssel, wie die insgesamt angefallenen Kosten auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt werden (welcher Anteil nach Fläche, welcher nach Personen etc…)
Gruß
Karl
Eine Vorauszahlung ist eine Vorauszahlung und kann nicht im Nachhinein einfach mal so erhöht werden.
Am Schluß steht die Nebenkostenabrechnung, aus der sich eine Nachzahlung und für die Zukunft höhere Vorauszahlungen ergeben können. Die sollten aber aus den tatsächlichen Kosten zu erkennen sein und nicht per Pi mal Daumen erhoben werden.
Gruß!
Horst