Ich habe eine 1-Zimmer-Wohnung 5 Monate im Jahr 2008 bwohnt. Die Kosten werden laut Nebenkostenabrechnung dann anteilig berechnet mit einem Anteil von 0,4… . Wie kommt dieser Anteil zu stande?
Warum ich das wissen will ist folgendes: Ich habe 5 Monate dort gewohnt, die Heizung einmal angehabt als diese gewartet wurde und sonst kein einziges Mal. Trotzdem habe ich eine Nachzahlung von 60 €.
Da der Vermieter ein … ist, besteht hier keine Mögichkeit nachzufrage. Ich habe das schon versucht und er sagte einfach „ja was weiß ich“.
Kann mir einer von euch weiterhelfen? Ich habe noch nie so eine Abrechnung gesehen und will einfach nur wissen ob wirklich alles stimmt.
Ich habe eine 1-Zimmer-Wohnung 5 Monate im Jahr 2008 bwohnt.
Die Kosten werden laut Nebenkostenabrechnung dann anteilig
berechnet mit einem Anteil von 0,4… . Wie kommt dieser
Anteil zu stande?
fünf zwölftel = 0,41666…
Warum ich das wissen will ist folgendes: Ich habe 5 Monate
dort gewohnt, die Heizung einmal angehabt als diese gewartet
wurde und sonst kein einziges Mal. Trotzdem habe ich eine
Nachzahlung von 60 €.
Sind an den Heizkörpern keine Heizkostenzähler ?
Diese hätten zum Einzug mal abgelesen werden müssen. Dann wäre eine gerechte Teilung der Heizkosten möglich gewesen. Wenn aber Mieter und Vermieter nicht darauf geachtet haben, wird die Vorgehensweise wie geschildert wohl richtig sein.
Da der Vermieter ein … ist, besteht hier keine Mögichkeit
nachzufrage. Ich habe das schon versucht und er sagte einfach
„ja was weiß ich“.
Kann mir einer von euch weiterhelfen? Ich habe noch nie so
eine Abrechnung gesehen und will einfach nur wissen ob
wirklich alles stimmt.
Kann man so pauschal nicht beantworten. Sind Heizkostenzähler vorhanden? Werden diese von einer externen Firma ausgelesen und ausgewertet? Gibt es vertraglich eine Verpflichtung (evtl. zwioschen Vermieter und Abslesefirma) bei einem Auszug/Einzug die Heizkosten abzulesen und zu ermitteln?
Nebenkosten bestehen in der Regel nicht nur aus dem Posten Heizung. Normalerweise gehen die (anteilig) zu zahlenden Kosten aus dem Mietvertrag hervor.
Nur ein paar (einfache) Beispiele:
Müllkosten
Strom für Flur- und Kellerbeleuchtung
Eichkosten
Grundsteuer
Versicherungen
und natürlich die Heizkosten. Man liest also seinen Mietvertrag, schaut was alles vereinbart ist. Davon muss man anteilig der Wohnzeit seinen Beitrag leisten.
Zu dem 0,41 hat ja der Vorposter bereits was gesagt.
Heizkosten werden i.d.R. nach einem Anteil Gemeinkosten und einem Anteil Verbrauchskosten abgerechnet, d.h. sehr wahrscheinlich ist ein Schlüssel 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten. Dafür gibt es aber auch wieder bestimmte Parameter nach der Heizkostenverordnung vom 01.01.2009.
Vielen Dank schonmal für die super schnellen Antworten.
Natürlich ist mir klar, das die Heizkosten nicht die einzigen Nebenkosten sind:smile:
Aber das sind neben den Wasserkosten wohl die einzigen durch die eine Nachzahlung erfolgen kann oder? Weil an dem Verbrauch bin ich ja selbst Schuld.
Es sind Zähler vorhanden, die vin einer externen Firma abgelesen wurden. Diese Firm hat auch die Nebenkostenabrechnung gemacht.
Also vergleiche ich nun erst meinen Mietrvertrag mit den berechneten Kosten.
Jaja 5 Zwölftel… Hatte ich mir schon gedacht.
Für die Heizung wird 30% / 70% gerechnet, aber ich versteh die ganze Rechnung einfach nicht. Dann wird das wohl sehr aufwendig:smile:
Also sind die 70% wirklich nur Verbrauchskosten?
Die NK-Abrechnung wurde auch nur für 2008 gemacht. Ich bin zwar im Januar ausgezogen, musste aber trotz Absprache bis März zahlen. Also kommt die NK nächstes Jahr für 2009.
Darf ich mich denn nochmal melden wenn ich doch noch Fragen habe?
es wäre durchaus angebracht6 sich an die Brettregeln zu halten und die Startseite, Vorgeschaltete seite vor dem Absenden oder ganz einfach die in beiden erwähnte FAQ:1129 zu beachten…
Da es sich bisher um keine rechtliche Frage handelt, mir aber kein besseres Brett einfällt, lasse ich es erst mal so stehen.
Ich hab nicht gedacht das der Beitrag irgendwie fraglich ist.
Mir ist durauchs bewußt das hier keine Beratung stattfindet, lediglich eine Hilfestellung.
Ich hab einfach noch nie so eine Abrechnung erhalten und hoffte einfach mehr Klarheit zu erhalten. Allgemeiner Punkte zur Abrechnung wollte ich eigentlich nur erfahren. Also eigentlich sollten es keine Ich -Form Fragen sein.