Hallo,
ich bräuchte mal Euren Rat zu einer Sache.
Kann mir jemand sagen wer nach einem Umzug in ein anderes Bundesland umgezogen ist, man Alg 2 bezogen u auch wieder im neuen Bundesland bekommen hat. und eine eine NK Nachzahlung bekommen hat, wer dafür Zuständig ist? Das alte oder neue BL?
Hallo
Für die Nachzahlung der KdU für die alte Wohnung ist die alte ARGE zuständig, da es eine Leistung der jeweilige Kommune ist.
Gruß,
LeoLo
Hallo
[MOD] Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht
Beim Amtsgericht für 10 Euro einen Beratungskostenschein holen (Nachweis der Bedürftigkeit und relevante Unterlagen mitnehmen) und damit ohne weitere Kosten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Gruß,
LeoLo
Man muss sich immer an den letzten Bescheidversender wenden. Wenn ein Ablehnungsbescheid vorliegt, dann muss der Empfänger Widerspruch dort einlegen. Beim neuen Sozialamt sollte man zugleich den Wohnsitzwechsel melden und dort den aktuellen SGB 2-Bescheid als Kopie einreichen. Es ist zu raten, daß dies persönlich erfolgt, falls Fragen sind. Falls man dort keine verwertbare Aussage kriegt, dann empfehle ich „einfach nerven“ und zum Vorgesetzten durchspazieren.