Vermieter vermietet Wohnung an Hartz IV Empfänger. Vermieter bekommt die Mietzahlungen und die Nebenkostenvorrauszahlung direkt durch die ARGE überwiesen. Nachzahlung Nebenkostenabrechnung von letztes Jahr wird von der Arge beglichen.
Mieterin zieht anfang des Jahres aus (Zwangsräumung, da Mieterin mehrmals die Vereinbarung die Miete direkt an den Vermieter zu leisten bei der Arge widerrufen und den Mietzins nicht an den Vermieter abgeführt hat.)
Vermieter schickt wie letztes Jahr die Nebenkostenabrechnung unter anderem auch direkt an die ARGE. ARGE lehnt die Zahlung ab mit der Begründung, dass die ehemalige Mieterin kein Hartz IV mehr bezieht. Zum Zeitpunkt der anfallenden Kosten erhielt sie noch Leistungen.
Nach abermaligem Nachfragen bei der ARGE bekommt der Vermieter abermals eine Absage mit der Begründung: Die ARGE steht mit dem Vermieter in keinem Rechtsverhältnis, Vermieter soll sich direkt an die Mieterin wenden. Im Laufe des Mietverhältnisses kam heraus, dass die Mieterin in Insolvenz ist, (wurde beim Einzug verschwiegen). Somit aussichtslos dass die ehemalige Mieterin zur Zahlung fähig ist, auch wenn es gerichtlicht eingeklagt würde.
Ich stelle dies einfach mal so zur Diskussion ins Forum
Mfg
ernesto
Hallo
Es ist in der Tat üblich, daß die ARGE nur Verbindlichkeiten übernimmt, deren Rechnungsdatum innerhalb der Bezugsdauer liegt. So kenne ich es jedenfals aus der beruflichen Praxis mehrfach. Ich persönlich halte das aber im Falle einer Klage des ehemaligen Leistungsbeziehers für wackelig, das aber erst einmal eher aus dem Bauch heraus.
Ich würde aber die Sache mit der (Privat)Insolvenz mal im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ aufwerfen, denn eigentlich dürfte meines Erachtens die Privatinsolvenz und damit auch die Schuldnerin in bösen Schwierigkeiten stecken, wenn während der laufenden Privatinsolvenz neue Schulden gemacht werden bzw bei der Beantragung der Privatinsolvenz nicht alle Schulden oder Gläubiger angegeben wurden. Da sollte aber im anderen Brett hoffentlich jemand mehr zu sagen können.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Nach abermaligem Nachfragen bei der ARGE bekommt der Vermieter abermals eine Absage mit der Begründung: Die ARGE steht mit dem Vermieter in keinem Rechtsverhältnis, Vermieter soll sich direkt an die Mieterin wenden.
Das klingt aber doch äußerst einleuchtend.
Wieso schickt denn der Vermieter die Abrechnung an die Arge, wenn die Mieterin ihr Einverständnis in der Hinsicht widerrufen hatte?
Viele Grüße
Hallo,
in diesem Zeitraum der Nebenkostenabrechnung wurde der Widerruf der Mieterin wieder zurück genommen, da der Vermieter mit Ihr gemeinsam bei der ARGE vorstellig wurde. Bei einem weiteren Widerruf der Mieterin wurde dann seitens des Vermieters auf die Regelung verwiesen, daß wenn die Mieterin nicht in der Lage ist den Mietzins an den Vermieter abzuführen die ARGE von Ihrem Recht Gebrauch macht, die Zahlungen direkt an den Vermieter zu leisten. Dies wurde dann auch bis zum Auszug so eingehalten.
Mfg
Hallo
wurde dann seitens des Vermieters auf die Regelung verwiesen, daß wenn die Mieterin nicht in der Lage ist den Mietzins an den Vermieter abzuführen die ARGE von Ihrem Recht Gebrauch macht, die Zahlungen direkt an den Vermieter zu leisten. Dies wurde dann auch bis zum Auszug so eingehalten.
Ach so, das klingt dann allerdings so, als sei es normal, wenn der Vermieter dann nicht mehr mit der Vermieterin, sondern direkt mit der Arge verhandelt.
Ich hab von so einem Fall noch nicht gehört, ich würde aber vorsichtshalber davon ausgehen, dass da eventuell doch ein gewisser Anspruch gegen die Arge direkt bestehen könnte, wenn dann aber nur auf Schadenersatz (meiner Meinung nach). Aber andererseits hat der Vermieter ja nun tatsächlich keinen Vertrag mit der Arge, es könnte hier höchstens um ein Gewohnheitsrecht, oder irgendwas mit Treu und Glauben handeln.
Vielleicht weiß ja jemand im Brett für Mietrecht, wie das ist. Es wäre dann aber bestimmt ein wesentlicher Punkt, dass der Vermieter bis zum Schluss direkt mit der Arge abgerechnet hat, und dass die Abwicklung über die Mieterin nur zwischendurch vorübergehend stattgefunden hatte.
Aber trotzdem, diese Regelung, dass die Miete u. U. direkt an den Vermieter gezahlt wird, ist ja wohl nicht dafür erfunden worden, damit der Vermieter es einfacher hat, sondern damit manche Mieter nicht dauernd aus ihren Wohnungen fliegen.
Viele Grüße
Ach so, das klingt dann allerdings so, als sei es normal, wenn der Vermieter dann nicht mehr mit der Vermieterin, sondern direkt mit der Arge verhandelt.
Ganz so einfach ist das auch nicht, der Vermieter bekommt keinerlei Auskunft oder kann über den Kopf des Mieters hinweg Vereinbarungen treffen. Wenn die ARGE direkt an den Vermieter den Mietzins überweist, soll lediglich verhindert werden, daß die Zahlungen nicht missbräuchlich verwendet werden, das Zugeständnis macht die ARGE auch nur wenn nachweislich der Mietzins nicht an den Vermieter weitergeleitet wird.
Gruß ernesto
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