Hallo,
ich schriebe hier für meine Lebensgefährtin.
Sie wohnte bis zum 31.01.2008 in einer Wohnung einer Wohnungsgesellschaft.
Am 02.09.2009 erhielt sie ihre Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von über 700 Euro.
Wir warteten zwei Wochen und riefen dann nach nicht erfolgtem Geldeingang an und fragten nach. Wir erhielten die Info, dass die Abrechnung wohl falsch sei, es sollte umgehend eine neue versandt werden.
Diese erhielten wir dann erst am 19.11.2009.
In dieser „Abrechnung“ hat sie nun kein Guthaben mehr, jetzt muss sie 40 Euro nachzahlen. Dieser „Abrechnung“ war ein Schreiben des Wasserversorgers beigelegt. In diesem Schreiben steht geschrieben, dass ein Guthaben von 220 Euro existiert. Allerdings ist dieses Schreiben nicht an meine Lebensgefährtin, sondern an den Vermieter adressiert.
Wir telefonierten mit der Vermietergesellschaft und erhielten die Info, dass der Vermieter nichts mit dem Wasserversorger zu tun hat.
Ein sehr nettes Gespräch 
Nun meine Frage:
Sind die Fristen vom Vermieter überhaupt eingehalten worden?
Kann ich Einspruch einlegen?
Wir haben vor, so schnell wie möglich ein Termin mit dem DMB zu machen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß