hallo leute, ich habe eine frage zu dem thema nebenkostenabrechnungen.
nehmen wir mal an jemand hat von 2006 bis juli 2008 in einer mietwohnung gelebt und ist danach ausgezogen. der damalige vermieter hat die nebenkostenabrechnungen immer pünktlich zu dem dazugehörigen kalenderjahr geschickt.
bei der abrechnung für 2006 wollte dem mieter das arbeitsamt helfen und der mieter hat die papiere bei dem amt abgegeben und danach davon nichts mehr gehört.
bei der abrechnung für 2007 stimmte etwas nicht ganz und der mieter wollte es mit der damaligen hausverwaltung besprechen aber die hatten keine zeit für ihn und der mieter danach auch nicht mehr für die. der mieter hat danach für die rechnung von 2007 auch nichts mehr gehört.
die abrechnung für 2008 wollte der mieter damals mit der kaution begleichen, da sich aber der hausverwalter wieder gewechselt hatte hat der mieter davon auch nichts mehr gehört .
so jetzt aber hat sich eine neue hausverwaltung bei dem mieter gemeldet und verlangt die differenz nach abzug der kaution der nebenkostenabrechnung für die ganzen jahre.
kann jemand sagen ob der mieter überhaupt etwas zahlen muss und wenn ja was und wieso ?
danke schon einmal an alle !!!
Hallo Tabo,
nach deiner Schilderung muss er alles zahlen, ganz einfach deshalb, weil er es schuldet und die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Gruß!
Horst