Hallo,
wenn der Vermieter meint, die Nebenkostenabrechnung nach einem Verteilerschlüssel zu gestalten, schreibt er den Schlüssel dazu in den Mietvertrag. Kann dieser nachträglich geändert werden?
Und wenn ich mich richtig erinnere, gibt es doch auch eine Obergrenze für den Wohnflächenanteil, oder?
Kann zum Beispiel der Schlüssel 40% Verbrauch / 60% Wohnfläche angewandt werden?
Vielen Dank
wenn der Vermieter meint, die Nebenkostenabrechnung nach einem
Verteilerschlüssel zu gestalten, schreibt er den Schlüssel
dazu in den Mietvertrag. Kann dieser nachträglich geändert werden?
Grundsätzlich ist es immer schwierig, einen einmal geschlossenen Vertrag einseitig ändern zu wollen. Wenn der Vertragspartner zustimmt, kein Problem, wenn …
Hallo achidb,
wenn der Vermieter meint, die Nebenkostenabrechnung nach einem
Verteilerschlüssel zu gestalten, schreibt er den Schlüssel
dazu in den Mietvertrag. Kann dieser nachträglich geändert
werden?
unter gewissen Umständen ja. Dies wird im §556a Abs.2 BGB geregelt.
Gruß
Joschi
Heizkostenverordnung bei warmer Betriebskostenabre
Nachtrag:
Bei der warmen Betriebskostenabrechnung hat sich der Vermieter an die Heizkostenverordnung zu halten. Diese ist - wenn sie denn anzuwenden ist - nicht abdingbar (siehe §2 HeizkostenV). Das bedeutet, es muß zwingend nach den Vorgaben abgerechnet werden, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Heizkostenverordnung