Hallo,
und zwar geht es sich darum, dass ich heute Mittag eine Nebenkostenabrechnung von 2009 in der Hand hatte in der unter anderem eine Gerätemiete, ein Abrechnungsservice und die Sach-/Haftpflichtversicherung mit nicht unerheblichen Summen gelistet ist.
Nun war die Tage ein Artikel in der Tageszeitung in dem eine kurze Zusammenfassung steht, was nicht in einer Nebenkostenabrechnung vorhanden sein darf. Unter anderem eine Gastankmiete. Ich weiß leider nicht genau auf was sich die Gerätemiete bezieht, da sie in der Abrechnung nicht näher beschrieben ist. Aber darf der Vermieter die oben genannten Punkte abrechnen? Was sind eure Erfahrungen?
Ich freue mich auch rege Antworden.
Vielen Dank!