Hallo, kann jemand sagen ob der Vermieter die Gebäudebrandversicherung auch incl. der Steigwasserleitungen voll auf die Nebenkostenabrechnung eines Mieter umlegen darf?
Alle Versicherungen die sich auf das Gebäude beziehen, wie z.B. Wohngebäudeversicherung, Glasversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Photovoltaikversicherung dürfen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden!
Gruß!
Photovoltaikversicherung doch nur wenn der Nutzen der Anlage auch der Allgemeinheit zugute kommt.
Photovoltaikversicherung doch nur wenn der Nutzen der Anlage auch der Allgemeinheit zugute kommt.
Ich würde das ganz spontan auf den Nutzen der Mieter beschränken wollen. Denn wenn die dadurch Heiz-/Warmwasserkosten oder eigentlich Stromkosten sparen, haben sie immerhin auch was davon. Wenn nur der Vermieter die Einspeisevergütung kassiert, dann darf er wohl kaum die Kosten auf die Mieter umlegen.
Daneben wäre ja auch die Frage, ob diese Kosten überhaupt im Mietvertrag unter Betriebskosten aufgeführt sind und ob der ganze Spaß rechtzeitig angekündigt wurde usw. usf.
Grüße