Nebenkostenabrechnung

Hallo Forum,

ich habe 2 allgemeine Fragen zum Thema „Nebenkostenabrechnung“:

  1. Wenn zum Zeitpunkt x des Einzugs die aktuellen Heizungs- /Wasserstände nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden (ist das üblich?), kann der Mieter trotzdem erwarten, dass der Vermieter ihm eine Rechnung über den exakten Miet-Zeitraum zukommen lässt?
    Steht das in irgendeinem Paragraphen?

  2. Wie geht man am Besten vor, wenn der vermieter nach > 2 Jahren trotz Ankündigung keine Nebenkostenrechnung schickt? Schriftliche Anfrage per Einschreiben oder was macht man da so im allgemeinen?

Vielen Dank für Tipps, Beste Grüße, Jörg

Hallo

  1. Wie geht man am Besten vor, wenn der vermieter nach > 2
    Jahren trotz Ankündigung keine Nebenkostenrechnung schickt?
    Schriftliche Anfrage per Einschreiben oder was macht man da so
    im allgemeinen?

Man fordert ihn auf, die für die verjährten Abrechnungszeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen bis zum [Datum] auf [Konto] bei [Bank, BLZ] zurückzuerstatten. Dann wird er eine prüfbare Abrechnung vorlegen, um wenigstens nicht alles zurückzahlen zu müssen.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

Man fordert ihn auf, die für die verjährten
Abrechnungszeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen
bis zum [Datum] auf [Konto] bei [Bank, BLZ] zurückzuerstatten.

ist zwar ne gute Idee, eine Rechtsgrundlage gibt es dafür jedoch nicht (es sei denn, das Mietverhältnis wäre bereits beendet). Wenn man den „harten Kurs“ fahren will, so könnte man die laufenden NK-Vorauszahlungen bis zur Vorlage der fälligen NK-Abrechnungen zurückhalten.

Gruß

Joschi

Man fordert ihn auf, die für die verjährten
Abrechnungszeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen
bis zum [Datum] auf [Konto] bei [Bank, BLZ] zurückzuerstatten.

ist zwar ne gute Idee, eine Rechtsgrundlage gibt es dafür
jedoch nicht (es sei denn, das Mietverhältnis wäre bereits
beendet). Wenn man den „harten Kurs“ fahren will, so könnte
man die laufenden NK-Vorauszahlungen bis zur Vorlage der
fälligen NK-Abrechnungen zurückhalten.

NK-Vorauszahlungen zurückzuhalten ist eine äußerst schlechte Idee. Dies wäre ein Kündigungsgrund. Die Abrechnungen müssen vom Vermieter angefordert werden, notfalls per Gericht.

NK-Vorauszahlungen zurückzuhalten ist eine äußerst schlechte
Idee. Dies wäre ein Kündigungsgrund. Die Abrechnungen müssen
vom Vermieter angefordert werden, notfalls per Gericht.

wenn man keine Ahnung hat dann sollte man richtige antworten nicht mit irgend welchem mist kommentieren…