Nebenkostenabrechnung 1 Jahr nach dem Ausziehen

Guten Tag,

ich und meine Freundin haben letztes Jahr vom Januar bis zum April (Also genau vier Monate) in einer 51qm Wohnung gewohnt, welche Mietekosten in Höhe von 280 Euro und Nebenkosten in Höhe von 120 Euro hatte.
Es handelte sich um eine eine Wohnung die über ein Zimmer verfügte, welches sich über 2 Stockwerke erstreckte, ansonsten gab es noch ein kleines Bad, eine sehr kleine Küche und einen kleinen Eingangsbereich. Die Wohnung hatte insgesamt 3 Heizkörper, wobei wir den Heizkörper im Bad nie genutzt haben.
Als wir dann umgezogen sind, haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
In dieser Nebenkostenabrechnung mussten wir 200 Euro nachzahlen, welche uns direkt von unserer Kaution abgezogen wurden, das macht also einen Aufschlag von 50 Euro pro Monat, womit wir bei 170 Euro für die Nebenkosten wären.
Auch der April war als Schlussabrechnung aufgeführt mit 50 Euro.
Wir empfanden dies schon als sehr viel für eine so kleine Wohnung und für nur vier Monate.
Nun haben wir vor ca. einer Woche erneut einen Nebenkostenabrechnung über ca. 236 Euro nur für den Monat April bekommen!
Als wir unseren ehemaligen Vermieter angerufen haben um nachzufragen, warum es nochmal eine so hohe Nachzahlung für den Monat April für uns gibt, meinte dieser nur, dass es ja ein sehr kalter Winter gewesen wäre.
Da es im April letzten Jahres schon relativ warm war, haben wir in diesem Monat kaum noch geheizt, außerdem hatten wir ja schon mal 50 Euro für den April gezahlt.
Wenn man nun alles zusammenrechnet für den April 120 Euro Nebenkosten normal + 50 Euro aus dem Vorjahr + 236 Euro Nachzahlung in diesem Jahr kommt man auf ca. 400 Euro Nebenkosten für eine 51qm Wohnung.
Kann mir jemand sagen, ob dies ansatzweise möglich ist?
Wir haben uns schon letztes Jahr übers Ohr gehauen gefühlt.
Aber nun nochmal so viel Nachzahlung?
Lohnt es sich, sich dafür an seine Rechtsschutzversicherung zu wenden oder was meint Ihr?

Gruß Benjamin

Hallo Benjamin,

also das die Nebenkostenabrechnung erst jetzt kommt ist normal, da es ja ein wenig dauert bis der Vermieter alle Daten zusammen hat. Ob die Nachforderung der Höhe nach berechtigt ist, mag ich nicht zu beurteilen, wenn sie Dir zu hoch erscheint, könnte vielleicht ein Gespräch beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski

Erstmal ist wichtig:

Wie steht es im Mietvertrag?
Die Heizkosten werden abgerechnet 50% nach Quadratmeter und 50% nach Verbrauch? oder 40/60 oder 30/70???
D.h. aber, es werden 30… oder 40 … oder 50% nach Quadratmeter umgelegt, d.h. auch wenn alles aus ist, werden die Gesamtkosten entspr. Schlüssel 30 …40 oder gar 50% nach FLÄCHE abgerechnet, auch wenn man nichts verbraucht hat!!! SO ist das GESETZ!!!
Diese Klausel soll ggf. Verluste von lange Rohrleitungen auf alle verteilen und auch Malaorca Dauergäste am Haus beteiligen…
Suchen Sie nächstes Mal eine Wohnung mit 100% nach Verbrauch oder nur 10% nach Fläche!!
Ob Sie geheizt haben oder nicht: der Schlüssel ist wichtig! Manche haben sogar 60 % Fläche und 40 Verbrauch. Also vorher aufpassen!! Wenn dann andere im warmen April viel geheizt haben, zahlen Sie das dennoch mit (jedenfalls den 30 40 oder 50 % Anteil. Wer wenig heizt, wird bestraft!!
Was immer Sie nie benutzt haben, es ist Gesetz, das der Verbrauch zu messen ist: und das ist der Schlüssel.
Wenn Sie jemand haben, der sich mit Abrechungen auskennt, EINSICHTnahme der Unterlagen (=Rechungen des Vermiteres) beantragen und einekamera mitnehmen und allles fotogafieren!!! oder Kopien erfragen, jedoch darf der Vermieter 25 Cent je Kopie nehmen, also Geld mitnehmen und dennochg Fotos machen. Wer sagt denn, das die Kopien richtig sind!!??
Ich habe ca. 140 € (für alles, Wasser, Heizung Strom…Müll…) für 2 Personen und 30 qm. Aber ich wechsele jedes Jahr den Gaslieferant und dito Strom! Es gibt Kennzahlen bei der Verbraucherberatung.
Und es macht auch viel Arbeit, die Abrechung zu prüfen. Haben Sie sich bei Ablesung die Zählerstände aufgeschreiben oder Foto gemacht??
Wenn nein, wie wollen Sie die Angaben vom Vermieter widersprechen??? Also in Zukunft NIE gutgläubig sein und alles notieren und noch ein Foto machen (sie haben doch Handy mit Kamera?? Also dafür nutzen und nicht vom Hund des Nachbarn)
Es lohnt sich (fast immer) die Abrechung prüfen zu lassen. Was haben Si in der Hand? Übergabeprotokoll vom Vermieter mit Unterschrift und mit den Heizungszählerständen??

Die Aussage über die überproportionalen Kosten für die Wintermonate ist nachvollziehbar. Sollten Sie dennoch berechtigte Zweifel haben, dann reichen Sie eine negative Feststellungsklage bei Gericht ein. Der Vermieter muß dann darlegen, wie sich die Nachforderungsbeträge ergeben haben. Hat er danach korrekt abgerechnet, zahlen Sie den Nachforderugnsbetrag und die Verfahrenskosten. Liegt er teilweise daneben, dann zahlen Sie jeweils nur einen Teil der beiden Kostgenpositionen. Läge er völlig daneben, dann bleiben die Kosten des Verfahrens an ihm hängen und die Nachzahlung enfällt für Sie. Die Entscheidung über ihren Kampfeswillen liegt nun bei Ihnen!

Hallo Benjamin,

es tut mir leid, aber ohne die Unterlagen zu kennen, kann ich keine hilfreiche Antwort geben.
Ich halte Nebenkosten für einen Monat in genannter Höhe natürlich auch für sehr übertrieben.

Legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnungen ein und begründen Sie ihn mit den unangemessen hohen Kosten.
Ich schlage vor, daß Sie sich die Unterlagen (Mietvertrag, letzte und vorletzte Betriebskostenabrechnung sowie Abrechnungen der Strom-, Wasser- und sonstigen Lieferanten) ansehen bzw. vom Vermieter zeigen und erläutern lassen.
Wenn das keine Klärung bringt bleibt Ihnen der Weg zur Verbraucherzentrale, zum Mieterverein oder zu einem Fachanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, guten Tag
Am besten ist es Sie lassen sich die Unterlagenzeigen ( ein Muss für den Vermieter)dann können Sie sich ein Bild für den Verbrauch machen.
Die Nebenkosten sind viel zu Hoch.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Die Unterlagen habe ich gerade nicht zu Hause, da sie von jemandem durchgeguckt werden.
Ich reiche sie nach sobald ich sie wieder habe.

Hallo, da in den NK-Abrechnungen auch die verbrauchsabhängigen NK enthalten sind, kann es durchaus sein, daß die Sache ihre Richtigkeit hat (z.B. wenn viel geduscht wurde bzw. wenn im Winter nicht mit Stoßlüftung, sondern mit geklapptem Fenster gelüftet wurde usw.), meiner Meinung nach ist die Nachzahlung zwar lästig, aber durchaus im Rahmen.-
Gruß, Achim

Hallo

Belege einsehen und kontrollieren hilft meistens.

Ihr Vermieter hat nur bestimmte Posten die er umlegen darf, d.h. Ihnen in Rechnung stellen.

Wenn er betrügt oder sich weigert: Anwalt und Rechtschutz hilft immer.

Anbei ein Link zu umlegbaren Posten:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/nebenkosten/ne…

MFG

Vippi

Guten Abend,
die Nebenkosten halt ich für absolut überhöht. Haben sie sich Belege zur Abrechnung zeigen lassen? Gab es Heizkostenverteiler, `ne eigene Wasseruhr?
Wenn der April schon in der letzten Abrechnung mit benannt wurde, kann dieser nicht noch einmal abgerechnet werden.
L.G. Jihet