Nebenkostenabrechnung 2 fam. haus ?

hallo

würd gern mal ein wenig was über die nebenkostenabrechnung eines 2 fam. hauses wissen.

also angenommen ein paar wohnt zur miete im EG eine 2 fam. hauses ( vermieter im OG ) inkl gartenbenutzung ( nur ein kleiner teil des gartens )

sie wohnen seit 7 monaten in dem haus. nun hat der vermieter eine nebenkostenabrechnung über die ersten 6 monate erstellt

  1. ist das üblich das nach 6 monaten abgerechnet wird ? oder darf der vermieter das überhaupt ? es ist kein auszug oder ähnliches geplant.
    die mieter würden gerne auf eine jahresabrechnung bestehen. dürfen sie das ? gibt es richtwerte über den abrechnungszeitraum ?

auf der abrechnung sind verschiedene werte aufgeführt. wie kann der mieter nachprüfen ob diese stimmen ? es wurde nur die heizung abgelesen, alle anderen werte sind vom vermieter.

  1. kann der mieter eine beziehung der werte verlangen ? rechnungen,etc. ? wie soll er sonst wissen wie diese werte zustandekommen ? auch ist unklar was alles auf den mieter abgerechnet werden darf . in der rechnung finden sich dinge wie kalt, warm und abwasser ( klar ), aber dann noch frischwasser und kanalbenutzung ?

darf das abgerechnet werden ?

wer weiss was hierzu ?

mfg

Hallo !

Nein,üblich ist eine Jahresrechnung. Es gibt m.E. auch keinen Grund davon abzuweichen,wenn kein Auszug erfolgte.

Was abgerechnet werden darf sollte im Mietvertrag stehen,was nicht drin steht kann auch nicht abgerechnet werden.

Man darf(und sollte es auch) die Abrechnung nachprüfen und dazu gehört auch die Einsichtnahme in die Originalrechnungen,was ja hier(Vermieter wohnt im selben Haus) problemlos möglich sein müsste.

Wenn Kaltwasser,Warmwasser und Heizung berechnet werden(was ja völlig normal ist),dann kann man aber nicht noch Frischwasser(das ist doch Kaltwasser)berechnen.

Heizung hat Heizkostenverteiler dran ?
Und Für WW und KW gibts auch Meßuhren oder wie wird abgerechnet,nach m² oder Personen ?

Abwassergebühren sind meist an den Frischwasserbezug gekoppelt,also auch nach der Hauptwasseruhr abgerechnet,dann umlegen nach dem Verteilschlüssel.
Kanalgebühren ?

Das ist eigentlich die Abwassergebühr. Es kann eine extra Regenwasserabgabe geben,das ist ja üblicherweise getrennt vom Schmutzwasser.

Da das alles kommunale Abgaben sind,gibts da auch die Rechnungen dafür,die man einsehen sollte.
Auch Müllabfuhr,Straßenreinigung kann dazu gehören.

Aber wie gesagt,was steht im Vertrag ?

MfG
duck313

HI

hallo

würd gern mal ein wenig was über die nebenkostenabrechnung
eines 2 fam. hauses wissen.

Ja, warum auch nicht. :smile:

also angenommen ein paar wohnt zur miete im EG eine 2 fam.
hauses ( vermieter im OG ) inkl gartenbenutzung ( nur ein
kleiner teil des gartens )

sie wohnen seit 7 monaten in dem haus. nun hat der vermieter
eine nebenkostenabrechnung über die ersten 6 monate erstellt

  1. ist das üblich das nach 6 monaten abgerechnet wird ? oder
    darf der vermieter das überhaupt ? es ist kein auszug oder
    ähnliches geplant.
    die mieter würden gerne auf eine jahresabrechnung bestehen.
    dürfen sie das ? gibt es richtwerte über den
    abrechnungszeitraum ?

Es wird ein Abrechnungszeitraum über 12 Monate vom VM definiert, zB vom 1.1 bis 31.12.
Wenn nun der Mieter nur 6 Monate in diesem Zeitraum gemietet hat, so gibt es eine Jahresabrechnung die dann logischerweise nur 6 Monate umfaßt. Wenn man dann weiterhin 12 Monate im folgenden Abrechnungszeitraum dort durchgehend gemietet hat, so gibt es eine über 12 Monate, usw.
IdR ist die erste Abrechnung kürzer als 12 Monate, weil man sonst genau zum Beginn der Abrechnungsperiode gemietet hätte. Dh. aber auch bei NichtInklusievmieten, das es idR auch ein Nachzahlung gibt, wenn man erst zum Winter anmietet. Ein Ansparen in den der Sommermonaten fand ja nicht statt.

auf der abrechnung sind verschiedene werte aufgeführt. wie
kann der mieter nachprüfen ob diese stimmen ? es wurde nur die
heizung abgelesen, alle anderen werte sind vom vermieter.

Es ist auch völlig Normal das verschiedene Werte auftauchen, ansonsten würden alle Kostenarten ja gleich hoch ausfallen. Das wäre allerdings sehr verdächtig. :smile:

  1. kann der mieter eine beziehung der werte verlangen ?

Kommt darauf an was unter Beziehung verstanden wird. IdR gibt es nur Einsehmöglichkeiten. Kopien müssten bezahlt werden.

rechnungen,etc. ? wie soll er sonst wissen wie diese werte
zustandekommen ?

ZB durch Verbrauch?
Allerdings wäre es sehr von Vorteil, wenn der Frager einen Hinweis auf die Kostanart gäbe als nebulös von Werten zu berichten.

auch ist unklar was alles auf den mieter
abgerechnet werden darf . in der rechnung finden sich dinge
wie kalt, warm und abwasser ( klar ), aber dann noch
frischwasser und kanalbenutzung ?

Hier hilft ein Durchlesen des Mietvertrages. Danach ist man meist schlauer. Manche lesen sich diesen auch vor dem unterschreiben durch.

darf das abgerechnet werden ?

Klar.

wer weiss was hierzu ?

Mehr Leute als man denkt.

vlg MC

Hallo,

würd gern mal ein wenig was über die nebenkostenabrechnung
eines 2 fam. hauses wissen.
also angenommen ein paar wohnt zur miete im EG eine 2 fam.
hauses ( vermieter im OG ) inkl gartenbenutzung ( nur ein
kleiner teil des gartens )

sie wohnen seit 7 monaten in dem haus. nun hat der vermieter
eine nebenkostenabrechnung über die ersten 6 monate erstellt

  1. ist das üblich das nach 6 monaten abgerechnet wird ? oder
    darf der vermieter das überhaupt ? es ist kein auszug oder
    ähnliches geplant.
    die mieter würden gerne auf eine jahresabrechnung bestehen.
    dürfen sie das ? gibt es richtwerte über den
    abrechnungszeitraum ?

Der Abrechnungszeitraum steht im Mietvertrag.

auf der abrechnung sind verschiedene werte aufgeführt. wie
kann der mieter nachprüfen ob diese stimmen ? es wurde nur die
heizung abgelesen, alle anderen werte sind vom vermieter.

Die Wasseruhren sind vielleicht im Keller, dann hat der Vermieter dort abgelesen, ohne daß der Mieter das mitgekriegt hat.

  1. kann der mieter eine beziehung der werte verlangen ?
    rechnungen,etc. ? wie soll er sonst wissen wie diese werte
    zustandekommen ?

Der Mieter kann Einsichtnahme in die Rechnungen verlangen. Ob er danach schlauer ist?
Der Mieter sollte das m. E. nach 7 Monaten Mietzeit in einem 2-Fam-Haus eher nicht tun. Die Beziehung zum Vermieter könnte dadurch nachhaltig gestört sein.

Wasser/Abwasser ist eine kommunale Angelegenheit, die Preise hierfür sind öffentlich und die kann man bei den Stadtwerken erfragen.

auch ist unklar was alles auf den mieter
abgerechnet werden darf .

Das steht im Mietvertrag.

in der rechnung finden sich dinge
wie kalt, warm und abwasser ( klar ), aber dann noch
frischwasser und kanalbenutzung ?

Auf der Abrechnung stehen 5 Positionen Wasser?

Bitte hier genau auflisten, was in der Abrechnung mit welcher Größenordnung steht.

Gibt’s für den Garten noch eine Wasserleitung?

darf das abgerechnet werden ?

Kann man ohne Kenntnis des Mietvertrages und ohne Kenntnis der Abrechnung nicht sagen.

wer weiss was hierzu ?

Ist das die erste eigene Wohnung des Mieters? :wink:
Ist seine Shift-Taste kaputt?

Gruß