Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Diese wurde heute nachmittag (1.1.04) von der Hauswerwaltung eingeworfen. Finde das einerseits sehr „verdächtig“ - eben, daß sich eine Hausverwaltung zwischen den Jahren eine solche Mühe macht.
Der Abrechnugszeitraum ist 1.1.02-31.02 - 2 Jahre beträgt doch diese dafür geltende Frist, d.h. die Hausverwaltung hätte sich noch 11,9 Monate Zeit lassen könenn. Liege ich da richtig?
Aus der betreffenden Wohnung sind wir vor 4 Monaten ausgezogen, daher erwarten wir ende Jan. die Abrechnung mit der Kaution etc. Nun ergibt sich aber, daß wir auf die Nebenkostenabrechnung für 2003 ja mindestens noch 12 Monate warten müssen (die von 2002 kam ja heute).
Wie kann der Ex-Vermieter das mit der Kautionsrückzahlung handhaben? Kann er diese bis ende des Jahres herauszögern oder kann er einen entsprechend prozentualen Betrag einbehalten: Beispiel:
Nachzahlung 2002 beträgt 200 EUR, in 2003 waren wir 8 Monate in der Wohnung, d.h. er behält von dr Kaution 8/12 von 200 Eur ein, bis die Abrechnung 2003 in einm Jahr vorliegt. Dann kann er die errechnete Abweichung mit der tatsächlichen verrechnen und die Differenz einfordern bzw. ausbezahlen.
Ginge das so?
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
Rechnungen, deren Endabrechnungszeitraum im Jahr 2002 ist, verjähren am 31.12.2003.
ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Diese
wurde heute nachmittag (1.1.04) von der Hauswerwaltung
eingeworfen. Finde das einerseits sehr „verdächtig“ - eben,
daß sich eine Hausverwaltung zwischen den Jahren eine solche
Mühe macht.
Der Abrechnugszeitraum ist 1.1.02-31.02 - 2
unklar, bitte genaue Antwort. Wenn es aber der 31.12.2002 ist und die Abrechnung erst am 01.01.04 übergeben ist, dass ist die Abrechnung ( die Nachzahlung) nach neuem Recht verjährt. Der Schaden geht dann zu Lasten der Hausverwaltung.
Jahre beträgt doch
diese dafür geltende Frist, d.h. die Hausverwaltung hätte sich
noch 11,9 Monate Zeit lassen könenn. Liege ich da richtig?
Aus der betreffenden Wohnung sind wir vor 4 Monaten
ausgezogen, daher erwarten wir ende Jan. die Abrechnung mit
der Kaution etc. Nun ergibt sich aber, daß wir auf die
Nebenkostenabrechnung für 2003 ja mindestens noch 12 Monate
warten müssen (die von 2002 kam ja heute).
Wie kann der Ex-Vermieter das mit der Kautionsrückzahlung
handhaben? Kann er diese bis ende des Jahres herauszögern oder
kann er einen entsprechend prozentualen Betrag einbehalten:
Beispiel:
Nachzahlung 2002 beträgt 200 EUR, in 2003 waren wir 8 Monate
in der Wohnung, d.h. er behält von dr Kaution 8/12 von 200 Eur
ein, bis die Abrechnung 2003 in einm Jahr vorliegt. Dann kann
er die errechnete Abweichung mit der tatsächlichen verrechnen
und die Differenz einfordern bzw. ausbezahlen.
Ginge das so?
So kann dies nicht gesehen werden. Ihr seid im Ausgust ( vor vier Monaten ) ausgezogen. Hier sind also drei Wintermonate und mindestens 4 Monate enthalten in denen keine Heizung angefallen ist. Du musst nun wegen dieser Tatsache den Vermieter anschreiben und eine teilweise Herausgabe der Kaution verlangen. Da hier im Jahr 2002 eine Nachzahlung über EURO 200 erfolgt, ist nicht erkennbar, weshalb der Vermieter bis in Höhe von EURO 200 die Kaution abrechnet. Es verbleibt ohnehin ein Guthaben.
Gruss
Günter
Hallo Günter,
danke für deine Antwort.
Der Abrechnungszeitraum ist der 1.1.-31.12.2002. Nach deinen Worten wäre die Abrechnung jetzt (Einwurf am 1.1.04) verjährt!
Als Beilage liegt ein Beleg der Heizungs-Ablesefirma (ISTA o.ä.)bei. Belegdatum ist der 2.12.2003 - aber mit Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12.2002.
unklar, bitte genaue Antwort. Wenn es aber der 31.12.2002 ist
und die Abrechnung erst am 01.01.04 übergeben ist, dass ist
die Abrechnung ( die Nachzahlung) nach neuem Recht verjährt.
Der Schaden geht dann zu Lasten der Hausverwaltung.
Das Schreiben wurde nicht per Post zugestellt. Wie kann ich nachweisen, daß die Frist abgelaufen / verjährt ist. Schließlich kann die Hausverwaltung ja behaupten, daß der Brief noch am 31.12.2003 eingeworfen wurde… Als ich an Neujahr die Zeitungen morgens geholt habe - lag der Brief noch nicht im Kasten!
So kann dies nicht gesehen werden. Ihr seid im Ausgust ( vor
vier Monaten ) ausgezogen. Hier sind also drei Wintermonate
und mindestens 4 Monate enthalten in denen keine Heizung
angefallen ist. Du musst nun wegen dieser Tatsache den
Vermieter anschreiben und eine teilweise Herausgabe der
Kaution verlangen. Da hier im Jahr 2002 eine Nachzahlung über
EURO 200 erfolgt, ist nicht erkennbar, weshalb der Vermieter
bis in Höhe von EURO 200 die Kaution abrechnet. Es verbleibt
ohnehin ein Guthaben.
Das mit der Kaution habe ich nur „spekuliert“. Der Ex-Vermieter hat sich bezüglich der Auszahlung der Kaution noch nicht gemuckst - hat ja noch bis Ende Feb. Zeit (6 Monate) - wollte mich nur schlau machen, ob er die Auszahlung gänzlich bis zum 31.12. hinauszögern könnte (+ 10 weitere Monate)
Schönen Gruß,
Michael