angenommen, jemand wohnt in einem Haus mit 18 Mietparteien (Einzelpersonen + Familien). Es ist keine seperate Wasseruhr für jede Mietpartei vorhanden, sondern es wird alles (außer Kabelanschluß) nach qm abgerechet. Nun wurde im vorangegangen Jahr (allerdings nur 1/2 Jahr Mietzeit) eine Nachzahlung von ca. 30 € fällig. Darauf das Jahr (2003) jedoch satte 430,00 € Nebenkostennachzahlung. Ist soetwas rechtens bzw. ist es prinzipiell rechtens, daß nach qm abgerechnet wird? Im Mietvertrag steht es zwar so, aber es gibt doch auch Fälle, wo manches zwar angegeben ist, es dennoch nicht zulässig ist. Die Betriebskosten sind einzeln aufgeführt, ebenso die Heizkosten. Was ein hoher Posten an Erhöhung ausmacht, ist die Gartenpflege (Erhöhung auf das 3-fache) und die Heizkosten (das Doppelte).
Kann man dagegen angehen (was die Abrechnung per qm betrifft) oder hat man da keine Chance?
angenommen, jemand wohnt in einem Haus mit 18 Mietparteien
(Einzelpersonen + Familien). Es ist keine seperate Wasseruhr
für jede Mietpartei vorhanden, sondern es wird alles (außer
Kabelanschluß) nach qm abgerechet. Nun wurde im vorangegangen
Jahr (allerdings nur 1/2 Jahr Mietzeit) eine Nachzahlung von
ca. 30 € fällig. Darauf das Jahr (2003) jedoch satte 430,00 €
Nebenkostennachzahlung. Ist soetwas rechtens bzw. ist es
prinzipiell rechtens, daß nach qm abgerechnet wird?
Ja
Im
Mietvertrag steht es zwar so, aber es gibt doch auch Fälle, wo
manches zwar angegeben ist, es dennoch nicht zulässig ist. Die
Betriebskosten sind einzeln aufgeführt, ebenso die Heizkosten.
Was ein hoher Posten an Erhöhung ausmacht, ist die
Gartenpflege (Erhöhung auf das 3-fache) und die Heizkosten
(das Doppelte).
Bei den Heizkosten muss er nach Verbrauch abrechnen.
Die Heizkosten eines Hauses MÜSSEN verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn eine Heizung mehr als zwei Wohnungen versorgt. Dann müssen mindestens 50 % der Kosten anhand eines Messsystems erfasst und verteilt werden Maximal 70%. Bei den „kalten“ Nebenkosten ist eine verbrauchsabhängige Verteilung bei den Wasserkosten möglich, wenn Wasserzähler installiert sind. Auch die Müllabfuhrkosten dürfen verursachungsabhängig umgelegt werden. Ansonsten muss wie bei den übrigen Kostenarten nach der Wohnfläche (oder einem vereinbarten Schlüssel, z.B. nach Kopfanteil) verteilt werden. Die Änderung des bisherigen Verteilerschlüssels ist zulässig, z.B. beim Übergang auf die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung (Installation von Einzelwasseruhren), dann aber nur für die Zukunft und für alle gleich.
Kann man dagegen angehen (was die Abrechnung per qm betrifft)
oder hat man da keine Chance?
Kalte Kosten / m2 nix zu machen, keine Chance, der Vermieter bestimmt das vorab im M-Vertrag messen muss er nicht.
Jakob
Wegen der bezweifelten Umlage nach m² erscheint’s mir noch sinnvoll, auf das BGB hinzuweisen -> § 556a (z.B. unter www.dejure.org nachzulesen). Der Gesetzgeber schreibt sogar die Umlage nach m² vor - z.B. für den Fall das gar kein Umlageschlüssel vereinbart oder (bei Heizkosten) vorgeschrieben wäre.
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die Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Wohnfläche ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Verbrauch nicht mit Wasseruhren erfasst werden kann. Alternativ kann nach Personenzahl abgerechnet werden. Ist bei der Größe dieser Wohneinheit jedoch unwirtschaftlich.
Die Heizkosten müssen dagegen entsprechen der Heizkostenverordnung umgelegt werden. Hier ist der Schlüssel 30 % Grundfläche, 70 % Verbrauch oder 40 % Grundfläche , 60 % Verbrauch oder der Schlüssel 50/50 % vorgeschrieben. Eine Abweichung ist nicht zulässig bei der Größe dieser Wohneinheit.
Belege zur Prüfung anfordenr. Bedenken, dass die Kosten ( Energiekosten ) sehr massiv angestiegen sind.
Gruss Günter
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