angenommen, jemand hat 10 monate in einer wohnung gelebt. davon 7 warme und 3 kalte monate. nach auszug wurde die kaution von der hausverwaltung einbehalten, da die nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt war und eben ggf. nachzahlungen anfallen könnten. bei nur 3 kalten monaten und der höhe der kaution konnte dieser jemand jedoch erwirken, die kaution anteilig erstattet zu bekommen. die nebenkostenabrechnung wurde dann für juli-september 2004 zugesagt. sie kam aber nie, und seither schweigt die hausverwaltung. was sollte dieser jemand als nächstes tun?
gruß, juliane
Die Zeiten sind nicht nachvollziehbar
wann eingezogen wann ausgezogen
???
Jakob
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eingezogen 01.01.2003
ausgezogen zum 01.10.2003
Hallo Juliane,
ausschlaggebend ist der Abrechnungszeitraum. Üblich ist vom 01.01. - 31.12.
Bei vorgenanntem Abrechnungszeitraum wäre die Abrechnung für das Jahr 2003 bis spätestens 31.12.2004 dem Mieter vorzulegen. Bis dahin wirst Du Dich wohl noch gedulden müssen. Danach hat der Vermieter das Recht auf Nachzahlung vom Mieter verwirkt.
Du solltest aber trotzdem auf die Abrechnung bestehen, da bei einem Guthaben der Vermieter verpflichtet ist, dieses auch nach vorgenannter Frist an den Mieter auszuzahlen.
Also an Deiner Stelle würde ich erst mal den Abrechnungszeitraum prüfen. Ist die Abrechnung 12 Monate überfällig, diese anmahnen mit Fristsetzung, schlage vor 4 Wochen. Sollte sich die Hausverwaltung immer noch nicht melden, bleibt wohl nur der Gang zum Mieterschutzverein oder Anwalt.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß Reni
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Bei vorgenanntem Abrechnungszeitraum wäre die Abrechnung für
das Jahr 2003 bis spätestens 31.12.2004 dem Mieter vorzulegen.
Bis dahin wirst Du Dich wohl noch gedulden müssen. Danach hat
der Vermieter das Recht auf Nachzahlung vom Mieter verwirkt.Du solltest aber trotzdem auf die Abrechnung bestehen, da bei
einem Guthaben der Vermieter verpflichtet ist, dieses auch
nach vorgenannter Frist an den Mieter auszuzahlen.
Hi Reni,
habe ich das richtig verstanden?
Also der Mieter ist zum 01.10.2003 ausgezogen. Abgerechnet wird bis 31.12.2003? Aber nach einem Jahr sind eventuelle nachforderungen des Vermieters verwirkt? Sprich, der Mieter, kann also ab 01.01.2005 Guthabenszahlungen einfordern, aber wegen eventueller Nachzahlungen nicht mehr belangt werden?
Lieben Gruß, Juliane
Hi Juliane,
Hi Reni,
habe ich das richtig verstanden?
Also der Mieter ist zum 01.10.2003 ausgezogen. Abgerechnet
wird bis 31.12.2003? Aber nach einem Jahr sind eventuelle
nachforderungen des Vermieters verwirkt? Sprich, der Mieter,
kann also ab 01.01.2005 Guthabenszahlungen einfordern, aber
wegen eventueller Nachzahlungen nicht mehr belangt werden?
Lieben Gruß, Juliane
Ja genau so. Lies mal weiter unten, da hat GünterW ausführlich dazu Stellung genommen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
Gruß Reni