Hallo
früher habe ich immer gehört, auch vom Mieterschutzbund, dass die Nebenkostenabrechnung wenn, dann recht bald - also mindestens in Jahresfrist - beanstandet werden müsste.
Mittlerweile habe ich (von einem Rechtsanwalt des Mietervereins) etwas anderes gehört, das klang aber so, also wäre das eher eine komplexere Angelegenheit, die man nicht in einem Satz erklären kann.
Vorsichtshalber sollte der Mieter ganz dringend sofort schriftlich und mit Einschreiben einen Termin in ca. 2 Wochen setzen. In dem Brief würde ich auch erwähnen, dass im Sommer (oder je nachdem, vielleicht auch öfter, so wie es halt war) mündlich von den Nebenkosten die Rede war (z. B. " obwohl ich Sie von Februar bis April mehrfach darum gebeten habe, mir die Abrechnung zukommen zu lassen, und Sie mir es bis Juli d. J. auch versprochen hatten, habe ich sie nicht von Ihnen bekommen.") - So in der Art, aber eher nebensächlich.
Wenn der Vermieter darauf in seinem Antwortschreiben nämlich nicht eingeht, oder Ausreden dazu schreibt, hat der Mieter damit mehr oder weniger den Beweis, dass er die Sache schon vorher (mündlich) angemahnt hatte (falls die Fristen doch kürzer sein sollten).
Dann sollte der Mieter so etwas ähnliches schreiben: Falls Sie mir die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum 24.12.2005 zukommen lassen, gehe ich davon aus, dass in dem Jahr 2004 keine Nebenkosten angefallen sind, und bitte um Rückzahlung der von mir geleisteten Vorschüsse bis zum 31.12.2005.
(Wenn der ganz dickfellig ist: Ferner sehe ich mich dann gezwungen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dessen Kosten Sie übernehmen müssten.)
Viele Grüße
Thea
angenommen, der Mieter A zieht im Januar 2005 aus einer
Mietwohnung aus und hat bislang die Nebenkostenabrechnung aus
dem Jahr 2004 nicht erhalten. Er vermutet allerdings, dass er
vom Vermieter B noch Geld zurückbekommt. Im umgekehrten Fall
hätte sich der Vermieter sicherlich schon längst bei ihm
gemeldet.
Dieses Geld verfällt doch nicht oder? Sollte der Mieter also
dieses Jahr verstreichen lassen und sich erst im Januar an den
Vermieter B wenden? Was passiert, wenn er vertröstet wird, wie
im Sommer dieses Jahres bereits geschehen? Kann man da Fristen
setzen?
Danke und beste Grüße
Marie