Nebenkostenabrechnung 2006

Hallo…
Nehmen wir mal an ein Frau zieht zum 28.02.2006 aus ihrer Wohnung aus.Sie ist seit fast 4 Wochen nur noch in der Wohnung um sie zu leeren und zu putzen.Gestern, also am 31.12.2007 bekommt sie die Nebenkostenabrechnung von dieser Wohnung.Diese ist total überzogen, sprich sie soll alleine für die Heizkosten fast 500€ nachzahlen, obwohl die Heizungen in der Wohnung,besonders im Februar 2006 so gut wie gar nicht an waren.Das Datum der Abrechnung ist der 28.03.2007 und der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2006- 31.12.2006, die Summe die sie also zu zahlen haben sollte, würde laut Abrechnungunterlagen zeitanteilig ermittelt worden sein.Die Frau denkt nicht im Traum daran, da sie denkt das der Nachmieter viel geheizt hat und die ermittelten Betrage, bzw. Anteile nicht stimmen können.Des weiteren denkt sie das der Vermieter sich viel früher, also bis zum 28.02.2007 hätte melden müssen um seine Ansprüche geltend zu machen.Sehe ich das richtig oder wie sieht das mit den Fristen für eine Forderung des Vermieters aus?
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal.
L.G.

Auch hallo.

Nehmen wir mal an ein Frau zieht zum 28.02.2006 aus ihrer
Wohnung aus.(…)Gestern, also am 31.12.2007
bekommt sie die Nebenkostenabrechnung von dieser Wohnung.(…)Das :smiley:atum :der Abrechnung ist der 28.03.2007 und der
Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2006- 31.12.2006, (…)Des weiteren :denkt sie das der
Vermieter sich viel früher, also bis zum 28.02.2007 hätte
melden müssen um seine Ansprüche geltend zu machen.Sehe ich
das richtig oder wie sieht das mit den Fristen für eine
Forderung des Vermieters aus?

Zumindest zu dem Teil lässt sich sagen, dass der Anspruch bis „ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums“ (hier also der 31.12.07) geltend gemacht werden kann. Was die Höhe der Kosten angeht, müsste man einen Anwalt vor Ort fragen.

mfg M.L.

Hallo,

Nehmen wir mal an ein Frau zieht zum 28.02.2006 aus ihrer
Wohnung aus.Sie ist seit fast 4 Wochen nur noch in der Wohnung
um sie zu leeren und zu putzen.

Wurde denn bei Auszug keine Zwischenablesung der Heizkörper durchgeführt?

Gruß

Dass die Abrechnung an sich noch innerhalb der Abrechnungsfrist zugestellt wurde, dürfte ja inzwischen klargestellt sein.

zu welchem Datum endete das Mietverhältnis bzw. die Pflicht zur Zahlung der Nebenkosten?
Auszugsdatum (28.02.06) ist nicht automatisch gleich Mietende. Die Nebenkosten sind bis Mietende zu zahlen - soweit nicht die Wohnung einvernehmlich früher einem Nachfolgemieter übergeben wurde und entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

Nachforderung in Höhe von circa 2 Heizkostenvorauszahlungen ergibt sich zwangsläufig
Mal angenommen, der abzurechnende anteilige Nutzungszeitraum betrug 01.01.-28.02.06 = 2 Heizmonate von 6 - aber 2 Heizungsvorauszahlungen von 12 !!!
Es wird sich also naturgemäss eine Nachforderung in Höhe von circa 2 monatlichen Heizungsvorauszahlungen ergeben (auch die Heizkostenvorauszahlungen sind auf 12 Monate verteilt zu zahlen, obwohl die Heizkosten hauptsächlich nur in den Hauptheizmonaten entstehen)
Je nachdem auf welchem Stand die Vorauszahlungen festgesetzt wurden (für 2006 i.d.R. nach Kosten 2004/2005) ergibt sich ausserdem eine „natürliche“ Nachforderung durch die immensen Gas-/Öl-Preissteigerungen - ca. 15-20% pro Jahr !!!

Wurden Zählerstände zum Nutzerwechsel abgelesen?
Ansonsten wäre bei zeitanteiliger Aufteilung nach Gradtagszahlen auf Vormieter/Nachmieter aufzuteilen - z.B. bei Wechsel zum 28.02.: Gesamtkosten 01.01.-31.12.06 für die betrf. Whng im Verhältnis 320/680
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
D.h. wenn die Mieterin keine Zählerablesung verlangt hat, dann kann sie nicht im nachhinein eine verbrauchsabhängige Zwischenabrechnung verlangen. Es ist dann ohne Belang, ob nun der Vormieter oder der Nachmieter mehr oder weniger geheizt haben.

Hallo…
sorry das ich so lange gebraucht habe zu antworten…bin die letzten Tage nicht hier gewesen.
Die Vermieterin hat bei der Wohnungs-bzw. Schlüsselübergabe mit der MIeterin und dem Nachmieter die Stände an den Heizkörpern abgelesen und diese notiert.Die Ex-Mieterin hat diese NICHT notiert weil sie der Ex-Vermieterin vertraut hat(ok…Vertrauen ist gut…Kontrolle ist besser…weiß sie nun auch).Also kann sie keine genauen Angaben zu den Ständen an den Heizungen machen.Klar ist das bis zum Ende des Mietverhältnisses die Miete + Nebenkosten bezahlt hat.Trotzdem ist es eine Riesensumme dafür, das sie nur knapp 4 Wochen die Heizungen,und auch nur im normalen Bereich,also nicht übermäßig, betrieben hat.Dies hat sie nun auch der Ex-Vermieterin mitgeteilt und ihr auch geschrieben das sie die Kaution von 200€ einbehalten kann um eventuelle Mehrkosten für die Heizung zu begleichen, sie aber die restliche Summe nicht begleichen wird, da die Rechung so nicht aufgehen kann.

Hallo…die Heizungen wurden abgelesen, aber nur von der Ex-Mieterin, dem Nachmieter und der Ex-Mieterin.Die Ex-Mieterin hat sich aber die Stände leider nicht notiert.
L.G.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dies hat sie nun auch der
Ex-Vermieterin mitgeteilt und ihr auch geschrieben das sie die
Kaution von 200€ einbehalten kann um eventuelle Mehrkosten für
die Heizung zu begleichen, sie aber die restliche Summe nicht
begleichen wird, da die Rechung so nicht aufgehen kann.

Und welchen Grund soll die VM haben die Stände falsch abzulesen bzw. falsche Werte in die Berechnung einfließen zu lassen.
Ist übrigens eine tolle Begründung dafür, dass VM jetzt den Rest der Rechnung selbst bezahlen soll. Wird sicher auch einen Richter schwer beeindrucken.

Gruß
Hi

Hallo…
Kannst Du Dir vorstellen das man in 4 Wochen der Heizperiode,also vom 1.1.2006-28.2.2006, in der die Heizung auch nur an war, fast 500€ an Heizkosten + der monatlichen Heiznebenkosten = 660€ verheizt haben soll??Ich denke da kann was nicht richtig sein.In der Abrechnung stehen ja auch nicht die Werte die sie damals zusammen ermittelt haben, sondern wurden mit einem Schlüssel der Firma berechnet die die Heizkörper am Jahresende abgelesen hat.Das kann ja dann wohl nicht stimmen.Da die Wohnung eine Dachgeschosswohnung mit sehr großen Zimmern war, wird der Nachmieter wohl einiges an Heizkosten verursacht haben die sie nun auch noch tragen soll??Wo kommen wir denn da hin??

Gruß

Hallo…
Kannst Du Dir vorstellen das man in 4 Wochen der
Heizperiode,also vom 1.1.2006-28.2.2006,

abgesehen davon, dass es sich dabei um 8 Wochen handelt, ist dies 1/3 der gesamten Heizzeit des Jahres und dann auch noch die heizintensivsten. Rein rechnerisch wird in dieser Zeit mehr als 4 Monate Heizkostenvorauszahlung verbraucht. Ja, kann ich mir vorstellen.

in der die Heizung auch nur an war,

Diese Aussage verstehe ich nicht, soll sie im Jan. und Feb. aus sein?

fast 500€ an Heizkosten + der monatlichen Heiznebenkosten = 660€ :verheizt haben soll??

passt doch in etwa, wenn man sich die Kostensteigerung für Energie noch mit dazu denkt.

Ich denke da kann was nicht richtig sein.

was du im Zweifelsfall nicht nur behaupten, sondern auch beweisen musst.

In der Abrechnung stehen ja auch nicht die Werte die sie damals :zusammen ermittelt haben, sondern wurden mit einem Schlüssel der :Firma berechnet die die Heizkörper am Jahresende abgelesen hat.Das :kann ja dann wohl nicht stimmen.

Du hast geschrieben: „Die Ex-Mieterin hat sich aber die Stände leider nicht notiert.“. Du kannst also die Daten nicht belegen. Also ist die Vorgehensweise der Firma durchaus legitim. Über Gradtagzahlen wurde ja auch schon was geschrieben.

Da die Wohnung eine Dachgeschosswohnung mit sehr
großen Zimmern war, wird der Nachmieter wohl einiges an
Heizkosten verursacht haben

Wieso nur der Nachmieter? Auch die Ex-Mieterin hatte wohl große Zimmer, oder?

die sie nun auch noch tragen soll??

Ich denke: Ja.

Wo kommen wir denn da hin??

In einen Rechtsstaat, in dem jeder im Zweifel auch für seine Fehler gerade stehen muss.
Da du mir nicht glaubst und der Meinung bist betrogen zu werden, wird es am Besten sein du wendest dich an einen Rechtskundigen (Anwalt, Mieterverein)

mfG
Hi