Nebenkostenabrechnung 2007 bis 2009

Hallo,
Ich habe seit 2007 überwiegend bei meiner Freundin gewohnt.
Nun sind wir im Mai 2010 zusammen gezogen.
Ich habe für 2007-2009 keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.
Habe ich noch Recht auf die Nebenkostenabrechnungen für 2007 und 2008, oder sind diese verjährt?
Mein ehemaliger Vermieter hat eine Firma für die Nebenkostenabrechnung 2009 und eine Endabrechnung beauftragt.
Ich habe für diese Jahre doch die Nebenkosten vorgeschossen !!!

hallo,

leider kann ich dir hier nicht helfen.
sorry und viel glück noch
gruß
mahema

Hallo mf1052,
nach einmal Googeln (Verjährung Anspruch auf Nebenkostenabrechnung) habe ich
das im Netz gefunden:

In 123-Recht schreibt 2005 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ausführlich einen
ähnlichen Fall und antwortet dort einem Vermieter.
Besser kann ich es auch nicht erklären… ;–)
Ich zitiere ihn hier abgewandelt (habe deine Jahre in Klammern gesetzt)

"Der Anspruch auf Rechnungslegung verjährt gem. § 195 BGB nach 3 Jahren, wobei
gem. § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in
dem die Forderung entstanden ist, allerdings nur unter der zusätzlichen
Voraussetzung, dass der Gläubiger bis zu diesem Zeitpunkt „von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat
oder ohne grobe Fahrlässigkeit“ hätte erlangen müssen. Diese Voraussetzungen
werden bei einem Mietverhältnis aber in der Regel erfüllt sein, denn die
anspruchsbegründenden Umstände ergeben sich aus dem Mietvertrag ebenso wie
die Parteien.

Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung wird nach § 556 BGB nach 1 Jahr fällig,
was nach der Rechtsprechung des BGH auch nach altem Mietrecht und für das Jahr
2000 (2007) gelten wird.

Der Abrechnungsanspruch für das Jahr 2000 (2007) wurde also am 1.1.2002 (2009)
fällig, die dreijährige Verjährungsfrist begann also mit Ablauf des Jahres 2002
(2009) und endet folglich erst am 31.12.2005. (31.12.2012)
Entsprechendes gilt für den Anspruch auf Abrechnung des Jahres 2001 (2008),
welcher erst am 01.01.2003 (2010) fällig wurde und somit erst am 31.12.2006
(2013) verjährt sein wird.

Der Mieter hat also gegenwärtig noch unverjährte Ansprüche auf Erstellung der
Abrechnungen.

Der BGH hat desweiteren in diesem Jahr (in 2005) entschieden, daß dem Mieter
eines beendeten Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten
Vorauszahlungen zusteht, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abrechnet. Ich
erlaube mir, dazu auf meinen Beitrag bei 123recht.net hinzuweisen, den Sie in
einem weiteren Fenster aufrufen können, wenn Sie hier

http://www.123recht.net/article.asp?
a=12688&f=ratgeber_mietrecht_raschwartmannbetriebskostenabrechnung&p=1%2
2%20target=%22_blank&__utma=1.728648841.1266943098.1276158949.128099
6483.15&__utmb=1.2.10.1280996483&__utmc=1&__utmx=-
&__utmz=1.1280996792.15.9.utmcsr=google|utmccn=(organic)|utmcmd=organic|
utmctr=Verjährung%20Anspruch%20auf%20Nebenkostenabrechnung&__utmv=-
&__utmk=63426607
klicken.

Der Mieter hat also noch bis Ende nächsten Jahres Zeit, seinen Anspruch aus 2000
(2007) geltend zu machen, sowie noch ein weiteres Jahr um seinen Anspruch aus
2001 (2008) klageweise geltend zu machen. (…)"

Besten Gruß

Mary

Hallo mf1052,

für dich als Mieter ist noch nichts verjährt. Es besteht eine 3-jährige Frist. Schreibe am besten den Vermieter per Einschreiben Rückschein an und setze ihm eine Frist, z.B. 4 Wochen, für die Zustellung der Nebenkostenabrechnungen. Gebe dabei an, dass falls die NK-Abrechnungen nicht zugestellt werden, du die kompletten Vorauszahlungen der NK der Jahre 2007-2008 zurückforderst. Dies ist dann am Besten per Anwalt zu tun oder über einen ortsansässigen Mieterverein.

Beste Grüße
Kocki

Hallo mf1052,

der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung nur noch für das Kalenderjahr 2009 abrechnen,alles Andere ist für ihn verjährt.
Der Mieter hat allerdings die Möglichkeit noch für 1 Jahr rückwirkend die Abrechnung zu verlangen, wenn er der Meinung ist, dass er zuviel monatliche Nebenkosten vorausbezahlt hat und daher eventuell ein Guthaben hat.
Hier kann ich Ihnen allerdings keinen Tip geben, ob Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen sollten, denn nach meinen Erfahrungen, hat der Mieter meistens nachzuzahlen und da hat der Vermieter dann Pech gehabt, weil er für die Jahre 2007 und 2008 keine Forderung mehr stellen kann.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn dann müsste ich alle Zahlen und Daten einsehen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Herr Brassel,

ich habe die letzten Jahre bei meiner Freundin gewohnt, daher müsste ich eigentlich ein erhebliches Guthaben haben.
Ich habe demnach keine Heizung bzw. Warmwasser verbraucht.

MfG

Hallo mf1052,

ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich keinerlei Daten und Zahlen von Ihnen habe, weder was Sie vorausgezahlt haben, noch wieviel Heizung Sie wirklich verbraucht haben, denn auch wenn Sie zeitweise bei Ihrer Freundin gewohnt haben, musste ja doch in Ihrer Wohnung im Winter ein Heizen (wenn auch nur gering) stattfinden, dazu waren Sie auch rechtlich verpflichtet,usw.
Da müssen Sie sich entweder direkt an den Vermieter wenden, oder aber mit Ihren entsprechenden Unterlagen
an einen Mieterschutzverein oder an einen Anwalt für Mietrecht wenden.
Ich betrachte meinen Einsatz hiermit als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo,
also alles vor 2009 ist sozusagen verjährt…aber nur wenn es sich um Nachforderungen für Sie handelt. Wenn es Guthaben sind, dann haben Sie noch Anspruch darauf.

Gruss

für 2009 kann Ihnen diese ja noch zugehen da läuft die Frist erst am 31.12.2010 ab.Für 2007 und 2008 können Sie dies gesamte Vorauszahlung für Ihre Nebenkosten zurück verlangen da Sie damit rechneten ein Guthaben aus der Abrechnung zu erhalten.Der Vermieter ist verpflichtet einen Abrechnung zu erstellen wenn dies Mietvertraglich nicht ausgeschlossen wurde durch eine Nebenkosten Pauschale.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de