Nebenkostenabrechnung 2007

Hallo an alle,

Im Februar 2008 wurden die Zähler und Heizungsstäbe an den Heizungen gemessen und im Mai 2008 kam dann die Nebenkostenabrechnung2008 für den Zeitraum Feb2007 - März2008.

Diese Abrechnung wies mehrere erhebliche Fehler auf.
Die Rechnung wurde mit einem Schreiben vom Mieterbund moniert.

Seit dem kam keine Antowrt mehr vom Vermieter, auch keine Korrektur der Abrechnung - nichts (!)

Nun fragt sich der Mieter.
Da die Rechnung ja bereits kam - allerdings fehlerhaft war und nie korrigiert wurde, zählt das als Rechnung (Verjährung der Forderung 30 Jahre)
oder zählt das nicht als Rechung (Verjährung der Forderung am 31. Dezember 2009)

LG Jasmin

PS: Auch im Februar 2009 wurden die Heizungsstände, Wasseruhren usw. abgelesen und bis heute kam noch keine Abrechnung für 2008 … aber das nur nebenbei.

Hallo Jasmin,

Nun fragt sich der Mieter.
Da die Rechnung ja bereits kam - allerdings fehlerhaft war und
nie korrigiert wurde, zählt das als Rechnung (Verjährung der
Forderung 30 Jahre)
oder zählt das nicht als Rechung (Verjährung der Forderung am
31. Dezember 2009)

weder, noch. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
So wie ich das sehe, steht im Moment die Forderung des Vermieters gegen den Einwand des Mieters und ich vermute mal der Mieter verweigert die Zahlung.
Dann kann der VM bis 31.12.2011 seine Forderung notfalls einklagen und es muss vor Gericht geklärt werden.

Gruß!

Horst

Hallo,

So wie ich das sehe, steht im Moment die Forderung des
Vermieters gegen den Einwand des Mieters und ich vermute mal
der Mieter verweigert die Zahlung.

Er verweigert nicht die Zahlung sondern bittet um eine korrigierte Abrechnung. Die Abrechnung ist falsch, die Zählerstände vom Jahr davor sind aufgeführt, sogar die Gesamt-qm Zahl des Mietshauses weisst eine Differenz von 120qm auf - verglichen mit der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr. (Es ist ein 4-Parteien Haus, da fallen 120qm weniger auf)
Die Rechnung stimmt hinten und vorne nicht.

Dann kann der VM bis 31.12.2011 seine Forderung notfalls
einklagen und es muss vor Gericht geklärt werden.

Der Vermieter hat nach 2 maligem Schreiben vom Mieterverein, mit Bitte um Korrektur, nicht reagiert.
Wie sollte er dann Recht zum Klagen haben, wenn noch nicht einmal die Höhe Forderung -wenn überhaupt- geklärt ist?

LG Jasmin

Wie sollte er dann Recht zum Klagen haben, wenn noch nicht
einmal die Höhe Forderung -wenn überhaupt- geklärt ist?

Ein „Recht zum Klagen“ entsteht in dem Moment, wo zwei sich um eine Forderung streiten. Es heißt ja auch nicht gleich, dass der Fordernde vor Gericht Recht bekommt. Nach der Schilderung wäre es wohl nicht so.

Aber es ging dir ja ursprünglich um die Fristen.