Hallo, ich brauche eure Hilfe.
Habe im Dez. 2009 meine Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten, mit einem Guthaben von 150,-- Euro, die mir mein Vermieter auch überwiesen hat.
Jetzt im Mai 2010 fällt ihm auf, dass meine Abrechnung verwechselt worden ist und ich soll nun 900 Euro nachzahlen.
Kann er das verlangen, oder ist das verjährt.
Korrigiert der Vermieter inhaltliche Fehler der Abrechnung zu Lasten des Mieters, so kann das entsprechend der Rechtsprechung zu Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist die Rückzahlungsforderung des Mieters nicht mindern. (Lützenkirchen BGH Report 2005, 219) Quelle:Handbuch der Mietnebenkosten 11.Aufl.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de