Nebenkostenabrechnung 2009

Hallo zusammen,

ich hatte von April 2008 bis März 2010 zu Miete gewohnt. Die Nebenkostenabrechnung für 2008 kam Mitte 2009, ich erhielt ein Guthaben i.H. von etwa 150 Euro. Nun habe ich eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung 2009.
Wie lange hat mein Ex-Vermieter Zeit, diese zu erstellen? Ich habe schon ein wenig gegoogelt und bin auf unterschiedliche Antworten gestossen, aber ich sehe das doch richtig, dass er mein Guthaben bis zum 31.12.2010 auszahlen muss…? Es wäre super, wenn vielleicht irgendein Verweis auf ein Gesetz kommen würde, da ich nämlich zeitgerecht ein Schreiben an ihn aufsetzen wollte.
Vielen Dank für die Antworten…

Gruß Hansi

Hallo Hansi!

Dein Ex Vermieter hat Zeit bis zum 31.12.2010, dir die NK Abrechnung aus 2009 zuzustellen.(letzter Zustellungstag ist der 31.12)
Wenn du keine Einwände inerhalb der nächsten 4 Wochen hast, sollte er die das Guthaben(wenns ein Guthaben ist, überweisen)

gruß Claire

Hallo Claire,

danke für die Antwort…
Ich denke schon, dass ich ein Guthaben habe, denn für 2008 habe ich für 8 Monate auch 150 Euro zurückbekommen und die Höhe der Abschläge war auch gleich.
Und was ist wenn ich nichts vom Ex-Vermieter zugestellt bekomme…?

Gruß Hansi

Hallo Hansi!
Wenn dein Ex Vermieter dir keine NK Abrechnung bis spätestens 31.12.2010 zukommen lässt, musst du Ihn schriftlich dazu auffordern.(bitte per Einschreiben mit Einwurf, nicht mit Rückschein, denn den kann dein Vermieter beim Postboten verweigern)Einwurf gilt als zugestellt.
Räume deinem Vermieter eine Frist ein, bis wann du die NK Abrechnung vorliegen haben willst.
Sollte dieses alle nicht fruchten, wirst du wohl den Schritt zum RAe gehen müssen.
Die Kosten wird dein Vermieter dann übernehmen müssen.

gruß Claire

Hallo und guten MOrgen,
die Nebenkostenabrechnung muss spätestens am 31.12.2010 bei Ihnen vorliegen. Mit den Zahlungen (Rückzahlung/Nachzahlung) hat man dann 4 Wochen Zeit.
Grüße, Zita

Schönen guten Morgen,

Der Vermieter ist nach § 556 Abs.3 S.2 BGB verpflichtet, dem Mieter innerhalb eines Jahres eine Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen.

Reicht das? Sonst bitte nochmal Rückmeldung geben.

MfG

Guten Morgen,

ja super, das reicht mir dann. Ich werde mich dann mal im entsprechenden Gesetz des BGB einlesen…

Vielen Dank für die Antworten…!!!

Schönes Wochenende