Nebenkostenabrechnung 2009 - Was tun?

Ich habe seit September 2009 einen neuen Vermieter. Der alte hat das Haus verkauft. Gestern (6.7.2010) bekam ich nun die „Nebenkostenabrechnung“ für den Zeitraum September bis Dezember 2009 in der lediglich die SUMME steht und welche Summe ich laut meinen Vorauszahlungen nachzahlen soll.
Desweiteren wird mir in diesem Schreiben die Erhöhung der Vorauszahlung der Nebenkosten ab August 2010 mitgeteilt. So dass sich die Miete ab August dementsprechend erhöht.

  1. Was kann/ soll ich tun? Muss ich erst Widerspruch einlegen oder vorher um eine detaillierte Abrechnung bitten und dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen?
  2. Muss ich die neue Mietsumme auf jeden Fall ab August 2010 zahlen, auch bei Widerspruch???

Hallo katamati,

erst einmal:
Wie wurde mitgeteilt, dass der Eigentümer gewechselt hat?
Es muss ein Schreiben vom alten und dem neuen Eigentümer zusammen verfasst werden. Sonst könnt je jeder… ;–))
siehe hierzu:
http://www.bmgev.de/mieterecho/271/10.pyhtml
Punkt: Mietzahlungen

Und: Nein, so muss keine Nebekostenabrechnung akzeptiert werden:
Ich empfehle sofort Widerspruch einzulegen und eine ordentliche NKA zu verlangen.
In dem Schreiben müssen alle Betriebskosten für das Haus als Zusammenstellung enthalten sein, in ihrer jeweiligen Gesamthöhe. Darauf aufbauend, ist ein Verteilerschlüssel zu nennen, nach dem die einzelnen Posten auf die Mieter umgelegt werden, und der sich daraus ergebende Anteil der Betriebskosten.

Die Nebenkostenabrechnung soll nach den Vorgaben des BGH eine
geordnete Zusammenstellung
aller Nebenkostengruppen und Gesamtkosten,
der Anteile der auf die einzelnen Mieter entfallenden Kosten,
den Verteilungsschlüssel und die
Vorauszahlungen des Mieters
beihnalten.

Weitere interessante Fakten findest Du auf

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Eigentuemerwechse…

Auch interressant:
http://www.bmgev.de/mieterecho/271/10.pyhtml

Vielleicht kannst Du ja auch erst einmal den neuen Vermieter anrufen und ihn mal befragen, warum er so was macht und ihn darauf aufmerksam machen, dass du einen Widerspruch einlegen wirst. Vielleicht klärt sich ja das ganze auch schneller auf…
Soweit ersteinmal

Grüße
Mary

Hallo katamati,

Moin, ich bin katmari. :wink:

Danke schonmal für die Antwort und die Links. :smile:

erst einmal:
Wie wurde mitgeteilt, dass der Eigentümer gewechselt hat?
Es muss ein Schreiben vom alten und dem neuen Eigentümer
zusammen verfasst werden. Sonst könnt je jeder… ;–))

Es gab damals nur ein Schreiben vom neuen Vermieter. Da sich der alte aber schon lange um nix mehr gekümmert hatte, wäre da auch kein Schreiben von ihm gekommen. Leider war ich wegen diverse Probleme zu spät beim Anwalt, so dass da laut Anwalt ej nix mehr zu machen ist. Nun bin ich schlauer. :wink:

siehe hierzu:
http://www.bmgev.de/mieterecho/271/10.pyhtml
Punkt: Mietzahlungen

Und: Nein, so muss keine Nebekostenabrechnung akzeptiert
werden:
Ich empfehle sofort Widerspruch einzulegen und eine
ordentliche NKA zu verlangen.
In dem Schreiben müssen alle Betriebskosten für das Haus als
Zusammenstellung enthalten sein, in ihrer jeweiligen
Gesamthöhe. Darauf aufbauend, ist ein Verteilerschlüssel zu
nennen, nach dem die einzelnen Posten auf die Mieter umgelegt
werden, und der sich daraus ergebende Anteil der
Betriebskosten.

Die Nebenkostenabrechnung soll nach den Vorgaben des BGH eine
geordnete Zusammenstellung
aller Nebenkostengruppen und Gesamtkosten,
der Anteile der auf die einzelnen Mieter entfallenden Kosten,
den Verteilungsschlüssel und die
Vorauszahlungen des Mieters
beihnalten.

Danke. Gibt es irgendwo eine Mustervorlage oder wo ich die Vorschriften finde, um sie dem Vermieter (eine niederländische Immobilienfirma) zukommen zu lassen?

Weitere interessante Fakten findest Du auf

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Eigentuemerwechse…

Auch interressant:
http://www.bmgev.de/mieterecho/271/10.pyhtml

Vielleicht kannst Du ja auch erst einmal den neuen Vermieter
anrufen und ihn mal befragen, warum er so was macht und ihn
darauf aufmerksam machen, dass du einen Widerspruch einlegen
wirst. Vielleicht klärt sich ja das ganze auch schneller
auf…
Soweit ersteinmal

Und wie schauts mit der neuen Miete ab August aus? Muss ich sie auch bei Widerspruch sofort zahlen oder die alte Mietsumme?

Grüße
Mary

vG katmari

Hallo katmari,

grundsätzlich müssen alle umlegbaren Nebenkosten einzeln aufgeführt und belegbar sein.
Seit der Mietreform 1991 müssen alle Nebenkosten auch einzeln im Mietvertrag aufgeführt sein.
Mit der bloßen Gesamtsumme haben Sie selber keinerlei Überprüfungsmöglichkeiten und daher schicken Sie diese Abrechnung einfach zurück, mit einem Beischreiben, dass Sie Einblick in alle entsprechenden Rechnungen haben möchten.
Wohnt der Vermieter in Ihrer Nähe, dann vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme in die Originalrechnungen.
Andernfalls lassen Sie sich alle Rechnungskopien beilegen, für die der Vermieter allerdings eine geringe Gebühr erheben darf (maximal 50 Cent pro Rechnung).
Geht er darauf nicht ein, dann würde ich zu einem Mieterschutzverein oder zu einem Anwalt gehen.
Da der Vermieter keinerlei Chance hat, hier das Mietrecht auszuhebeln, zahlt er am Ende auch die Ihnen entstehenden Gebühren.

Da ja noch nicht feststeht, ob Sie überhaupt dann noch etwas nachzahlen müssen, denn die bloße Summe, die der Vermieter hier aufgeführt hat, lässt das nicht erkennen, berechtigt dann den Vermieter die Vorauszahlungen zu erhöhen oder sogar zu kürzen, falls Sie zuviel vorausbezahlt haben.

Mit der Hoffnung, dass Ihnen das weiterhilft,
verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Eine Vorlage kenne ich nicht, ein formloser Brief mit Kopie der zugegangenen Abrechnung sollte reichen.
Zur Augustmiete: die vertragsgemäße Kaltmiete muss sowieso gezahlt werden.
Die Vorrauszahlung der Nebenkosten würde ich erst einmal beim alten Betrag bis zur genauen Klärung belassen und dies auch in dem Schreiben an die neuen Eigentümer mitteilen.

Gruß
Mary

Hallo eine Abrechnung muss grundsätzlich über einen Zeitraum von 12 Monaten gehen außer man zieht selbst innerhalb der Abrechnungsperiode aus. Der neue Eigentümer muss die gesamten Betriebskosten und die Vorauszahlungen vom alten Eigentümer übernehmen und dann die gesamte Abrechnung erstellen. Die Vorauszahlung kann nach jeder Abrechnung entsprechend angepasst werden und ist somit keine Klassische Mieterhöhung. Die Erhöhung würde ich aber erst zahlen, wenn eine Abrechnung über 12 Monate vorliegt.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo eine Abrechnung muss grundsätzlich über einen Zeitraum
von 12 Monaten gehen außer man zieht selbst innerhalb der
Abrechnungsperiode aus. Der neue Eigentümer muss die gesamten
Betriebskosten und die Vorauszahlungen vom alten Eigentümer
übernehmen und dann die gesamte Abrechnung erstellen.

Der alte Vermieter hat keine Nebenkostenabrechnungen erstellt. Wie ist dann die Vorgehensweise?

Die
Vorauszahlung kann nach jeder Abrechnung entsprechend
angepasst werden und ist somit keine Klassische Mieterhöhung.
Die Erhöhung würde ich aber erst zahlen, wenn eine Abrechnung
über 12 Monate vorliegt.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen
eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten
Abrechnung.

Ich habe lediglich ein Schreiben des Vermieters, indem die Gesamtkosten für meine Nebenkosten stehen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

In Widerspruch gehen und auf eine Abrechnung über 12 Monate warten. Der Vermieter hat ein Jahr zeit diese zuerstellen, das heißt wenn er 2009 als Abrechnungszeitraum nimmt hat er bis 31.12.2010 zeit. Eine Kostenaufstellung über 4 Monate ist keine Betriebskostenabrechnung.

Der alte Vermieter hat keine Nebenkostenabrechnungen erstellt.
Wie ist dann die Vorgehensweise?

er hat ja auch noch Zeit Ihnen eine zukommen zu lassen , ich denk mal das wird er auch machen.

Ich habe lediglich ein Schreiben des Vermieters, indem die
Gesamtkosten für meine Nebenkosten stehen.

das ist dann aber keine Abrechnung dazu gehört ein bisschen mehr das alle ist in der II Betriebskostenverordnung festgelegt

Die NK ist so Falsch, es müßen größe & Positionen der NK Erkenlich sein wie sie Abgerechnet wurde. Erst dadurch läßt sich erkennen ob die Vorausgezahlten NK zu Niedrig eingesetzt wurden.
Lg Steffen

hallo katmari,
sorry aber ich kann dir hier leider nicht helfen.
wünsch dir noch viel glück,.
gruß
mahema

dennoch vielen dank, mahema. :smile:

Vielleicht kannst Du ja auch erst einmal den neuen Vermieter
anrufen und ihn mal befragen, warum er so was macht und ihn
darauf aufmerksam machen, dass du einen Widerspruch einlegen
wirst. Vielleicht klärt sich ja das ganze auch schneller
auf…

Ich hab gestern noch eine Email an den Vermieter gesendet und heute morgen eine Antwort erhalten, dass die fehlenden Angaben mir gestern per Post zugesandt wurden. Na dann hoff ich mal, dass die Post heute ankommt.

Vielen Dank schonmal an alle Dir mir hier so toll weitergeholfen haben. Ich bin jedenfalls nun gespannt auf die Post. :wink:

Hallo Katmari,

es empfiehlt sich zuerst mit dem neuen Vermieter ein Gespräch zu führen und um Rechnungseinsicht und formal richtige Nebenkostenabrechnung zu bitten/fordern.
Sollte der Vermieter darauf nicht eingehen, ist Widerspruch - in beiden Fällen - schriftlich einzureichen mit entsprechender Begründung. Folgende Hinweise zur Begründung:
An eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung stellt die Rechtsprechung vier Anforderungen:
• die Zusammenstellung muss die Gesamtkosten der Wohnanlage in geordneter Form enthalten,
• der auf den Mieter entfallende Anteil muss berechnet sein
• und der Verteilungsschlüssels muss soweit nicht bekannt erläutert werden,
• die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Vermieters müssen angegeben und von dem anteiligen (Gesamt-)Kosten, die auf den Mieter entfallen, abgezogen werden.

Bitte beachte, dass du für die Widerspruchsfrist 12 Monate ab Eingang der NK-Abrechnung Zeit hast.
Zu beachten ist aber, dass die Nebenkostenabrechnung nicht erst nach Ablauf dieser 12 Monate zur Zahlung fällig ist, sondern gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang. Hier wird es meist so gehandhabt, dass nur der gerechtfertigte Kostenblock der Nebenkosten gezahlt wird innerhalb der 30 Tage nach Eingang.

Beim Widerspruch zur Erhöhung der Nebenkosten ist in Abhängigkeit bzw. nach formal richtiger NK-Abrechnung erst zu entscheiden, ob überhaupt eine Erhöhung erforderlich ist.

Weiter nehme ich an, dass bis zum Vermieterwechsel die NK 2009 bereits von dir bis Aug. 2009 abgerechnet wurden mit dem alten Vermieter. Falls nicht, dann hast du ja für 8 Monate nur eine Vorauszahlung geleistet aber darüber keine Abrechnung erhalten!?

Beste Grüße
Kocki